Selbstständig tätige Lehrer sind rentenversicherungspflichtig. Dies gilt auch für Yoga-Kursleiter. Insbesondere liegt keine bloße Beratertätigkeit vor, die nicht der Rentenversicherungspflicht unterfällt. Dies entschied das LSG Hessen im Fall einer Yoga-Kursleiterin, die sich als rentenversicherungsfreier Yoga-Coach sah.
Ordner, die für ein Sicherheitsunternehmen im Fußballstadion oder bei einem Musikfestival mit „Engagementverträgen“ arbeiten, sind regelmäßig keine selbstständigen Unternehmer, sondern unterliegen als ...
Der Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (PSVaG) hat den möglichen Beitragssatz für das Jahr 2023 bekannt gemacht. Der Beitragssatz 2023 wird voraussichtlich im Bereich des Mittelwerts der letzten zehn Jahre liegen (2,0 ...
Der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld wurde vom Gesetzgeber aufgrund der Corona-Folgen und dann wegen unterbrochener Lieferketten sowie der Auswirkungen steigender Energiepreise beschlossen. Ab dem 01.07.2023 gelten für den Bezug von Kurzarbeitergeld wieder die Voraussetzungen, die vor der Pandemie galten.
Den Versicherten trifft seit 01.01.2021 für den Bezug von Krankengeld keine Meldeobliegenheit für seine Arbeitsunfähigkeit mehr, und zwar insoweit § 295 Abs. 1 S. 1 SGB V reicht. Das hat jedenfalls das LSG ...
Das grenzüberschreitende Entsenderecht für Arbeitnehmer gilt künftig auch im Straßenverkehrssektor. Hintergrund sind u. a. die europäische Entsenderichtlinie und die Straßenverkehrsrichtlinie, die nun in ...
Die SSP-Sonderausgabe stellt 10 rechtssichere Gestaltungen vor, mit denen kleine und mittlere Unternehmen Steuern sparen können. Zu jeder Gestaltung geben wir Ihnen Beispiele und weiterführende Hinweise. Bestimmt ist auch für Ihre unternehmerisch tätigen Mandanten der richtige Tipp dabei!
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Zum 01.07.2023 erhalten Rentner mehr Geld. Am 16.06.2023 hat der Bundesrat einer entsprechenden Verordnung der Bundesregierung zugestimmt (Rentenwertbestimmungsverordnung 2023, Abruf-Nr. 235890 ). Sie kann daher wie geplant in Kraft treten. Die Erhöhung beträgt 4,39 Prozent im Westen und 5,86 Prozent im Osten. Damit gilt künftig ein einheitlicher Rentenwert von 37,60 Euro in ganz Deutschland.