Die zum 01.07.2023 eingeführte Beitragssatzstaffelung in der sozialen Pflegeversicherung wirkt sich auf die Beitragsberechnung und in der Folge auf den Inhalt der Entgeltbescheinigung aus. In der Entgeltbescheinigung soll zum 01.01.2025 daher die Angabe aufgenommen werden, wie viele Kinder für den Arbeitnehmer bei den Beitragsabschlägen nach § 55 Abs. 3 des SGB XI berücksichtigt wurden.
Gerade Arbeitnehmer, die im Ausland grenznah zu Deutschland wohnen, pendeln oft zur Arbeit nach Deutschland, ggf. mit einer zusätzlichen Vereinbarung über tageweise Home-Office-Tätigkeit im Ausland.
Steigen bei einem Minijobber die Arbeitszeit und der monatliche Verdienst, kommt es immer wieder zu einem Wechsel vom Minijob in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Dazu hat LGP folgende Anfrage erreicht.
Können Rentner durch die vorübergehende Wahl einer Teilrente von der privaten Krankenversicherung dauerhaft in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln? Diese Frage beantworten zwei LSG unterschiedlich.
Die Möglichkeit, durch eine Kündigung für den Unternehmensbetrieb relevanter Darlehen oder Mietverträge auf die wirtschaftliche Unternehmenssituation Einfluss zu nehmen, eröffnet dem Fremdgeschäftsführer der GmbH ...
Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung sind im Fluss. Die IWW-Online-Fachtagung zeigt, welche Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung Sie jetzt berücksichtigen müssen und wie Sie bAV-Konzepte gezielt optimieren.
Aktuelle Steuergestaltungen für die tägliche Praxis
Viele Mandanten, ein Ziel: effektiv die eigene Steuerbelastung reduzieren. Das IWW-Webinar am 30.06.2026 stellt Ihnen die interessantesten aktuellen Gestaltungen vor – legal, betriebsprüfungssicher und sofort umsetzbar.
IWW-Webinar Arbeitgeberleistungen bei Fahrten zur Arbeit
Wie werden Benefits wie Fahrtkostenzuschüsse und kostenlose ÖPNV-Tickets steuerlich optimal gestaltet? Welche Besonderheiten gelten bei welcher Variante – und wie wirken sie sich auf den Werbungskostenabzug aus? Das IWW-Webinar am 26.06. bietet direkt nutzbare Antworten!
Es spielt keine Rolle, ob der Arbeitsentgeltanspruch in Höhe des Mindestlohns durch eine Sachzuwendung oder durch eine Geldzahlung erfüllt wird. Zu diesem Schluss ist jedenfalls das LSG Baden-Württemberg gelangt.