Die Spitzenverbände der Sozialversicherung haben die sozialversicherungsrechtliche Bewertung von kurzfristigen Auslandseinsätzen im Rahmen von konzerninternen Entsendungen gelockert. Nach dem Besprechungsergebnis kann der Entsandte selbst dann weiter dem deutschen Sozialversicherungsrecht unterliegen, wenn die aufnehmende Konzerngesellschaft das Arbeitsentgelt des Mitarbeiters steuerrechtlich als Betriebsausgabe behandelt.
Eine selbstständige Aerobic-Trainerin, die für ein Franchise-Unternehmen arbeitet, ist versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung. Das hat das LSG Baden-Württemberg entschieden.
Die Regelungen zur Berechnung des Elterngeldes sind verfassungsgemäß, auch wenn danach Eltern, die in einer vorangegangenen Elternzeit kein Elterngeld bezogen haben, weniger Elterngeld erhalten als Eltern, die vorher ...
Die grenzüberschreitende Beschäftigung macht auch vor dem deutschen Arbeitsmarkt nicht Halt. Die Beschäftigung von Ausländern ist an der Tagesordnung. Verstöße gegen die gesetzlichen Regelungen werden allerdings als illegale Beschäftigung strafrechtlich geahndet. Arbeitgeber sollten daher die aktuellen Spielregeln der Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der EU sowie die Bestimmungen bei der Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen kennen und rechtssicher umsetzen.
Ein Regalauffüller im Supermarkt ist abhängig beschäftigt und daher versicherungspflichtig in der gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.
Auch Zahlungen einer Stiftung an ehemalige Mitarbeiter des Stiftungsgründers sind beitragspflichtig in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.
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Einer nicht mehr ordentlich kündbaren 57-Jährigen steht auch dann Arbeitslosengeld ohne eine Sperrzeit zu, wenn sie mit dem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung abgeschlossen hat. Das hat das LSG Baden-Württemberg entschieden.