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  • · Fachbeitrag · ELENA-Verfahren

    Aus für ELENA-Verfahren: Was sollen Arbeitgeber tun?

    | Das Verfahren zum elektronischen Entgeltnachweis - besser bekannt unter dem Begriff ELENA-Verfahren - ist gescheitert. Das Verfahren wird schnellstmöglich eingestellt. Das haben das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in einer gemeinsamen Presseerklärung verkündet. Für Arbeitgeber stellt sich nun die Frage, ob sie die Daten weitermelden müssen. |

     

    Die Presseerklärung ist recht dürftig: Sie enthält lediglich die Aussage, dass die bisher gespeicherten Daten „unverzüglich“ gelöscht und die Arbeitgeber von den bestehenden elektronischen Meldepflichten entlastet werden sollen. Ein entsprechender Gesetzentwurf sei in Vorbereitung. Keine Aussage findet sich in der Presseerklärung, wie Arbeitgeber sich nun verhalten sollen. Auf unsere Anfrage hin haben uns das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Deutsche Rentenversicherung Bund wissen lassen, dass wir uns an das federführende Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wenden sollen. Von dort war über die Presseerklärung hinaus nichts zu erfahren.

     

    PRAXISHINWEIS | Auch wenn das Gesetz über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises derzeit noch gültig ist und die Meldungen - grundsätzlich bußgeldbewehrt - eingefordert werden könnten, gehen wir davon aus, dass die Verwaltung ab sofort die Abgabe dieser Meldungen faktisch nicht mehr durchsetzen kann. Es kann von keinem Arbeitgeber gefordert werden, Daten an die Verwaltung zu liefern, die letztlich von der Verwaltung sofort wieder zu löschen sind.

     
    Quelle: Ausgabe 08 / 2011 | Seite 127 | ID 28309540

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