Wie in den Jahren 2011 und 2012 findet auch 2013 kein Sozialausgleich statt. Denn das Bundesgesundheitsministerium hat im Einvernehmen mit dem Bundesfinanzministerium den durchschnittlichen Zusatzbeitrag nach § 242a SGB V für das Jahr 2013 auf 0 Euro festgelegt. Das ergibt sich aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 12. November 2012. Damit müssen Arbeitgeber und Krankenkassen frühestens ab 2014 mit einem Sozialausgleich rechnen.
Nun ist es amtlich: Wie in den Jahren 2011 und 2012 findet auch im nächsten Jahr kein Sozialausgleich statt. Den durchschnittlichen Zusatzbeitrag nach § 242a SGB V für das Jahr 2013 hat das Bundesministerium für ...
Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Deutschen Bundestag, hat jahrelang Rentenversicherungsbeiträge für eine Besucherbetreuerin des Bundestags vorenthalten. Die Besucherbetreuerin war als eine von rund ...
Die GKV-Monatsmeldung ist zum 1. Januar 2013 zu ändern. Zusätzliche Angaben für die Ermittlung des Gleitzonenentgelts, bei Überschreitung der Beitragsbemessungsgrenze sowie bei Altersteilzeit sind erforderlich.
Die Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH wollen ihre Arbeitsleistung oft nicht voll honoriert haben, besonders wenn sie die GmbH erst gegründet haben. Doch ist ein Minijob zulässig? Der folgende Beitrag gibt ...
Das Kabinett hat die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2013 beschlossen. Mit der Verordnung werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung im ...
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Offiziell heißt es, dass es bei der Berechnung des Elterngelds für Kinder, die ab dem 1. Januar 2013 geboren werden, zu Vereinfachungen kommen soll. Eine Analyse zeigt aber, dass die Vereinfachungen in allen Fällen ...