Wer auf dem Weg zum Geldabheben bei seiner Privatbank von einem Pkw angefahren wird, erleidet keinen in der gesetzlichen Unfallversicherung versicherten Arbeitsunfall. Denn beim Geldabheben handele es sich grundsätzlich um eine eigenwirtschaftliche Tätigkeit, entschied das SG Osnabrück.
Die Rechengrößen und Grenzwerte in der Sozialversicherung ändern sich auch 2014. Die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung und die Jahresarbeitsentgeltgrenze wurden erhöht. In der Arbeitslosen-, ...
Die neuen amtlichen Sachbezugswerte für das Jahr 2014 stehen fest. Die Sechste Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung sieht vor, dass die Sachbezugswerte für die Verpflegung sowie für die ...
Schlägt ein Arbeitnehmer in Rage mit der Faust auf ein Verkaufsschild und bricht sich dabei die Hand, verliert er nicht seinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Zu diesem Ergebnis gelangt das LAG Hessen. Es definiert das Verschulden im Entgeltfortzahlungsrecht anders als im allgemeinen Zivilrecht.
Die Melde- und Fürsorgepflicht zwingt Arbeitgeber, sich mit dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz auseinandersetzen. Dazu kommt, dass das Jahr 2013 gekennzeichnet war von einer wahren Urteilsflut pro und kontra ...
Arbeitgeber können ab 2014 Arbeits- und Nebeneinkommensbescheinigungen über BEA (Bescheinigungen Elektronisch Annehmen) elektronisch an die Bundesagentur für Arbeit (BA) übermitteln. Auch Bescheinigungen im Rahmen ...
Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung sind im Fluss. Die IWW-Online-Fachtagung zeigt, welche Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung Sie jetzt berücksichtigen müssen und wie Sie bAV-Konzepte gezielt optimieren.
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Wie werden Benefits wie Fahrtkostenzuschüsse und kostenlose ÖPNV-Tickets steuerlich optimal gestaltet? Welche Besonderheiten gelten bei welcher Variante – und wie wirken sie sich auf den Werbungskostenabzug aus? Das IWW-Webinar am 26.06. bietet direkt nutzbare Antworten!
Fallen für einen Arbeitnehmer – insbesondere für „Inbounds“ oder für Grenzgänger – Beiträge in eine ausländische Sozialversicherung an, hängt der Abzug als Sonderausgabe beim Arbeitnehmer von der richtigen Einordnung nach deutschem Steuerrecht ab. Der Arbeitgeber muss die Beiträge in der Lohnsteuerbescheinigung ausweisen. Das BMF hat für einige Länder die Aufteilungsmaßstäbe für 2014 bekanntgegeben.