Dem Betriebsprüfer der Rentenversicherungsträger einen Schritt voraus sein, das können Arbeitgeber sowie Mitarbeiter von Personal- und Steuerbüros, wenn sie wissen, welche Bereiche besonders kontrolliert werden. „LGP“ zeigt, wie sich Unternehmen bestmöglich auf die zehn wichtigsten Prüfungsschwerpunkte vorbereiten.
Ein Steuerberater darf nicht als Bevollmächtigter einer erwerbstätigen Person in einem sozialversicherungsrechtlichen Statusfeststellungsverfahren auftreten. Das hat das BSG in zwei Urteilen deutlich gemacht.
Für Leistungen an eine Werbeagentur, die in der Rechtsform der offenen Handelsgesellschaft (OHG) firmiert, entsteht keine Künstlersozialabgabe. Das hat das BSG klargestellt.
Streit um die Anerkennung eines Unfalls als Arbeitsunfall beschäftigt die Sozialgerichte zuhauf. „LGP“ hatte in der Ausgabe 12/2013 die Grundlagen dargestellt und behält seither die Rechtsprechung für Sie im Auge. Nachfolgend finden Sie fünf neue Entscheidungen.
Bereits 2012 hatte das BSG entschieden, dass für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Mitarbeitern in einer GmbH ein rechtlich bestehendes Weisungsrecht entscheidend ist, auch wenn es gar nicht ausgeübt ...
Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung beträgt 2015 weiterhin 5,2 Prozent. Mit dem Gesetz zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes konnte ein erneuter Anstieg verhindert werden. Jedoch will die ...
Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung sind im Fluss. Die IWW-Online-Fachtagung zeigt, welche Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung Sie jetzt berücksichtigen müssen und wie Sie bAV-Konzepte gezielt optimieren.
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IWW-Webinar Arbeitgeberleistungen bei Fahrten zur Arbeit
Wie werden Benefits wie Fahrtkostenzuschüsse und kostenlose ÖPNV-Tickets steuerlich optimal gestaltet? Welche Besonderheiten gelten bei welcher Variante – und wie wirken sie sich auf den Werbungskostenabzug aus? Das IWW-Webinar am 26.06. bietet direkt nutzbare Antworten!
Das Bundessozialgericht lehnte mit drei Urteilen vom 3. April 2014 jegliche Befreiungsmöglichkeit von der gesetzlichen Rentenversicherung für angestellte Rechtsanwälte ab (Az. B 5 RE 3/14 R, B 5 RE 9/14 R und B 5 RE 13/14 R; Abruf-Nrn. 141251 , 141250 , 141249 ). Am 25. August 2014 hat das BSG endlich die Entscheidungsgründe veröffentlicht ( www.bsg.bund.de ). Gegenüber den bereits bekannten Terminberichten ergibt sich nichts Neues.