Kosten einer Betriebsveranstaltung sind erst dann Arbeitslohn, wenn eine Freigrenze überschritten wird. Der BFH hält die derzeitige 110-Euro-Freigrenze jedenfalls für das Jahr 2007 noch für angemessen.
Die Kosten einer Betriebsveranstaltung sind erst bei Überschreiten einer Freigrenze Arbeitslohn. Die Freigrenze beträgt laut BFH auch im Jahr 2007 noch 110 Euro.
Der BFH hat entschieden, dass Aufwendungen für einen separat angemieteten PKW-Stellplatz im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten zu berücksichtigen sein können.
Eine doppelte Haushaltsführung wird nach Ansicht des FG Düsseldorf auch dann begründet, wenn ein Arbeitnehmer heiratet, mit seinem Ehegatten außerhalb des Beschäftigungsorts eine neue Wohnung anmietet und die bisherige Erstwohnung am Beschäftigungsort in eine Zweitwohnung umwidmet. In diesem Fall kann der Steuerzahler in den ersten drei Monaten nach der Wegverlegung Verpflegungsmehraufwand geltend machen bzw. der Arbeitgeber die Verpflegungspauschalen steuerfrei zahlen.
Nach Ansicht des FG Düsseldorf hat ein Arbeitnehmer, der mehrere Jahre an eine ausländische Tochtergesellschaft seiner Konzernmutter entsendet ist, dort seine regelmäßige Arbeitsstätte.
Vorteile, die ein Arbeitnehmer im Hinblick auf seine Tätigkeit für seinen Arbeitgeber erhält, gehören zum der Lohnsteuer unterliegenden Arbeitslohn auch dann, wenn sie ihm von einem Dritten gewährt und von diesem ...
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