07.06.2019 · Fachbeitrag · Notarhaftung
Fehlerhafte Belehrung über den Inhalt der Amtspflichten eines Notars
Ein Notar kann sich der Amtshaftung nicht durch eine fehlerhafte Belehrung über den Inhalt seiner Amtspflichten entziehen, wenn diese seine Amtspflichten verdunkelten. In diesem Fall ist dem Geschädigten – wenn und solange er keinen konkreten Anlass hat, an der Richtigkeit der erteilten Auskunft zu zweifeln – die Erhebung einer Amtshaftungsklage ebenso unzumutbar wie bei einer objektiv unübersichtlichen oder unklaren Rechtslage nicht zumutbar (BGH 7.3.19, III ZR 117/18).|
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