07.06.2019 · Fachbeitrag · Notarhaftung
Fehlerhafte Belehrung über den Inhalt der Amtspflichten eines Notars
| Ein Notar kann sich der Amtshaftung nicht durch eine fehlerhafte Belehrung über den Inhalt seiner Amtspflichten entziehen, wenn diese seine Amtspflichten verdunkelten. In diesem Fall ist dem Geschädigten – wenn und solange er keinen konkreten Anlass hat, an der Richtigkeit der erteilten Auskunft zu zweifeln – die Erhebung einer Amtshaftungsklage ebenso unzumutbar wie bei einer objektiv unübersichtlichen oder unklaren Rechtslage nicht zumutbar (BGH 7.3.19, III ZR 117/18).| |
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