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  • · Nachricht · Künstliche Intelligenz

    NRW.Genius: NRW-Finanzverwaltung setzt auf KI – Was das für das Steuergeheimnis bedeutet

    Nordrhein-Westfalen baut die Nutzung generativer Künstlicher Intelligenz im öffentlichen Sektor weiter aus. Auf Basis einer neuen Vereinbarung zwischen dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung und dem Ministerium der Finanzen wird die KI-Verwaltungsassistenz „NRW.Genius“ künftig auch im Rechenzentrum der Finanzverwaltung eigenständig betrieben. Damit wird die Grundlage geschaffen, um generative KI-Anwendungen unter den strengen rechtlichen Vorgaben des Steuergeheimnisses sowie hohen IT-Sicherheits- und Datenschutzstandards rechtskonform einzusetzen.

     

    Das Wichtigste in Kürze

    • Wahrung des Steuergeheimnisses: Die NRW-Finanzverwaltung betreibt die KI-Assistenz „NRW.Genius“ künftig im eigenen Rechenzentrum, um höchste Datenschutzstandards beim Einsatz generativer KI zu garantieren.
    • Integration in Steuer-Software: Die Verwaltung plant, KI-Teilfunktionen künftig direkt in ihre hochspezialisierten steuerlichen Fachprodukte und Prozesse einzubinden.
    • Behördeneigene Sprachmodelle: Um der komplexen Behördensprache gerecht zu werden, soll das spezialisierte Sprachmodell „GovTeuken“ integriert werden, da allgemeine Modelle wie GPT-4o hier an ihre Grenzen stoßen.
     

     

    Wie die KI NRW.Genius das Steuergeheimnis wahrt

    Die von IT.NRW mitentwickelte Anwendung, die sich aktuell in einer erweiterten Testphase mit rund 10.000 Beschäftigten in 46 Behörden sowie in einer ersten kommunalen Pilotierung befindet, unterstützt beim Verfassen und Zusammenfassen von Texten. Durch den modularen Aufbau und den Betrieb im eigenen Rechenzentrum kann die Finanzverwaltung künftig sensible Datenbereiche erschließen und Teilfunktionen direkt in hochspezialisierte steuerliche Fachprodukte integrieren. Die engere Kooperation der beiden großen Landesrechenzentren soll zudem den gemeinsamen Know-How-Aufbau beim Betrieb komplexer KI-Systeme stärken.

     

    GovTeuken statt ChatGPT: Eigene Sprachmodelle für Behörden

    Um den besonderen Anforderungen an Verwaltungsprozesse und Behördensprache gerecht zu werden, ist perspektivisch die Einbindung des spezialisierten Sprachmodells „GovTeuken“ vorgesehen, da allgemeine Modelle wie GPT-4o diese Kriterien oft nicht ausreichend abbilden. Zudem wird die technische Plattform so weiterentwickelt, dass Behörden künftig eigene, fachspezifische Datensammlungen hinterlegen können und die KI als Dienstleistung (AI-as-a-Service) für unterschiedliche Fachanwendungen zur Verfügung steht.

     

    Bedeutung für die Kanzleipraxis: Was Steuerberater jetzt erwarten können

    Der Vorstoß der nordrhein-westfälischen Finanzverwaltung sendet ein klares Signal an die Beratungspraxis: Die Automatisierung der Finanzämter erreicht die nächste Stufe. Für Steuerberaterinnen und Steuerberater ergeben sich daraus drei wesentliche Perspektiven:

    • Höhere Prüfdichte und Plausibilitätskontrollen: Wenn die Finanzverwaltung künftig KI-Teilfunktionen direkt in ihre Fachprodukte integriert, ist davon auszugehen, dass eingereichte Steuererklärungen und Belege noch engmaschiger und automatisierter auf Auffälligkeiten geprüft werden. Kanzleien sollten sich auf potenziell detailliertere, KI-gestützte Rückfragen einstellen.
    • Beschleunigte Verfahren: Mittelfristig dürfte der Einsatz von Systemen wie „NRW.Genius“ oder „GovTeuken“ bei der Textzusammenfassung und -erstellung zu einer schnelleren Bearbeitung von Einsprüchen oder komplexen Sachverhalten führen.
    • Datensicherheit ist garantiert: Die wichtigste Nachricht für die Compliance in den Kanzleien ist der autarke Betrieb in den Landesrechenzentren. Sensible Mandantendaten fließen nicht in kommerzielle Cloud-Modelle (wie bei der öffentlichen ChatGPT-Version) ab, wodurch die strikte Wahrung des Steuergeheimnisses gewährleistet bleibt.
     

    Weiterführender Hinweis

    • KI für schnellere Verwaltung: Nordrhein-Westfalen weitet den Einsatz von NRW.Genius aus, Finanzverwaltung des Landes NRW (Pressemitteilung 2.3.26)
    Quelle: ID 50797111