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  • · Nachricht · Juni 2025

    Ausgewählte Online-Nachrichten auf einen Blick

    | Zwischen den Erscheinungsterminen der gedruckten Ausgabe von KP Kanzleiführung professionell halten wir Sie regelmäßig online auf dem Laufenden. Hier ist ‒ jeweils nur kurz angerissen ‒ eine Auswahl der interessantesten Meldungen. Alle Online-Nachrichten finden Sie im Volltext unter dem Veröffentlichungsdatum auf iww.de/kp . |

     

    • Gehaltsreport 2025 ‒ Jetzt an der Umfrage teilnehmen! Unser Gehaltsreport bietet detaillierte Einblicke nach Qualifikation, Position und Standort. Ziel ist es, ein realistisches Bild der Vergütungsstrukturen zu erstellen. Nutzen Sie die Ergebnisse für Gehaltsverhandlungen, strategische Personalplanung und Benchmarking. Ihre Teilnahme dauert nur wenige Minuten: https://bit.ly/Gehaltsreport2025

     

    • Corona-Soforthilfe NRW ‒ Rückzahlung von NRW-Soforthilfen trotz missverständlicher Formulare: Das OVG Münster (15.5.25, 4 A 2550/22, 4 A 2551/22 und 4 A 274/23) hat entschieden, dass Betriebe, die 2020 trotz wirtschaftlicher Verflechtungen mehrere Anträge auf NRW-Soforthilfen stellten, die Gelder zurückzahlen müssen. Diese Form der Antragstellung verstößt gegen europäisches Beihilfenrecht, auch wenn das Antragsformular missverständlich war (Nachricht vom 5.6.25)

     

    • Geldwäschebekämpfung ‒ Zwei-Faktor-Authentifizierung in goAML Web: Ab dem 1.9.25 wird für das Meldeportal der Financial Intelligence Unit (goAML Web) eine Zwei-Faktor-Authentifizierung eingeführt. Dort Registrierte müssen sich mit einem zusätzlichen Verifizierungscode anmelden, um den Schutz vor Missbrauch zu erhöhen. Die FIU wird vorab einen Code an die im Portal hinterlegten E-Mail-Adressen senden. Es wird empfohlen zu prüfen, ob die hinterlegte E-Mail-Adresse (noch) aktuell ist.Das goAML Web Portal ist ein zentrales Meldeportal der Financial Intelligence Unit (FIU) in Deutschland, das für die Meldung von Geldwäsche-Verdachtsfällen genutzt wird. Ab Anfang 2024 sind bestimmte Berufsgruppen (darunter Anwälte und Steuerberater) verpflichtet, sich in diesem Portal zu registrieren, um Verdachtsmeldungen abzugeben (Nachricht vom 2.6.25).

     

    • Corona-Soforthilfen (NRW) ‒ Freiwilliger Verzicht auf Corona-Soforthilfe ist bindend: Das OVG Münster (16.5.25, 4 A 2928/24, 4 A 2929/24) hat entschieden, dass Unternehmen in NRW, die im Rückmeldeverfahren auf die Corona-Soforthilfe verzichtet haben, die erhaltenen Beträge zurückzahlen müssen. Zwei Klagen von Unternehmen aus Bochum und Essen gegen die Rückforderungen wurden abgewiesen. Die Verzichtserklärungen wurden als freiwillig und rechtlich bindend eingestuft. Das Gericht stellte klar, dass es keinen Druck oder Zwang gab, diese Option zu wählen (Nachricht vom 29.5.25).

     

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    Quelle: Ausgabe 07 / 2025 | Seite 113 | ID 50352091