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  • · Nachricht · Corona-Soforthilfe (NRW)

    Rückzahlung von NRW-Soforthilfen trotz missverständlicher Formulare

    | Das OVG Münster (15.5.25, 4 A 2550/22, 4 A 2551/22 und 4 A 274/23) entschied, dass Betriebe, die 2020 trotz wirtschaftlicher Verflechtungen mehrere Anträge auf NRW-Soforthilfen stellten, die Gelder zurückzahlen müssen. Diese Form der Antragstellung verstößt gegen europäisches Beihilfenrecht, auch wenn das Antragsformular missverständlich war. |

     

    Das Gericht betonte, dass die Antragsteller über ausreichende Informationen verfügten, um die rechtlichen Anforderungen zu verstehen. Strafrechtliche Konsequenzen drohen den Betreibern aufgrund der Pandemie-Situation nicht. Eine Revision wurde nicht zugelassen, jedoch besteht die Möglichkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht.

    Quelle: ID 50416496