· Nachricht · Corona-Soforthilfe (NRW)
Rückzahlung von NRW-Soforthilfen trotz missverständlicher Formulare
| Das OVG Münster (15.5.25, 4 A 2550/22, 4 A 2551/22 und 4 A 274/23) entschied, dass Betriebe, die 2020 trotz wirtschaftlicher Verflechtungen mehrere Anträge auf NRW-Soforthilfen stellten, die Gelder zurückzahlen müssen. Diese Form der Antragstellung verstößt gegen europäisches Beihilfenrecht, auch wenn das Antragsformular missverständlich war. |
Das Gericht betonte, dass die Antragsteller über ausreichende Informationen verfügten, um die rechtlichen Anforderungen zu verstehen. Strafrechtliche Konsequenzen drohen den Betreibern aufgrund der Pandemie-Situation nicht. Eine Revision wurde nicht zugelassen, jedoch besteht die Möglichkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht.
Quelle: ID 50416496