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  • · Nachricht · Grundsteuerreform

    DIHK verlangt eine Verlängerung der Abgabefrist der Grundsteuererklärung

    | Bis Ende Oktober 2022 müssen Grundeigentümer die Daten zur Erhebung der 2019 neu geregelten Grundsteuer an die Finanzbehörden übermitteln ‒ und das trotz der Folgen von Corona-Pandemie und Ukraine-Krieg. Der Vorschlag lautet, die Frist um sechs Monate bis Ende April 2023 zu verlängern und den Aufwand beim Bundesmodell der Grundsteuerreform durch eine einfache Umrechnung von der Nutzfläche zur Bruttogrundfläche oder durch die automatische Einbindung von Bodenrichtwerten zu verringern. |

     

    Weiterführender Hinweis

    • Abgabefrist der Grundsteuererklärung verlängern (DIHK 28.7.22)
    Quelle: ID 48524341

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