Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Elektronischer Rechtsverkehr

    Einreichung von Dokumenten auch auf USB-Stick

    | Im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) gelten feste Größenbeschränkungen: Pro Nachricht können maximal 1.000 Dateien mit insgesamt höchstens 200 Megabyte an die Gerichte übermittelt werden. Für umfangreichere Schriftsätze und Beweismittel gibt es nun eine neue Möglichkeit: Nach Mitteilung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) dürfen großvolumige Dokumente künftig auch auf einem USB-Stick eingereicht werden. Bislang waren nur CD und DVD zulässig. |

     

    Damit wird eine Lücke geschlossen, die in der Praxis bisher vor allem bei Verfahren mit sehr umfangreichen Anlagen ‒ etwa im Wirtschafts- oder Baurecht ‒ zu Problemen geführt hatte. Die USB-Stick-Lösung soll den elektronischen Rechtsverkehr entlasten und zugleich eine rechtssichere Übermittlung gewährleisten.

    Quelle: ID 50537137