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Einreichung von Dokumenten auch auf USB-Stick
| Im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) gelten feste Größenbeschränkungen: Pro Nachricht können maximal 1.000 Dateien mit insgesamt höchstens 200 Megabyte an die Gerichte übermittelt werden. Für umfangreichere Schriftsätze und Beweismittel gibt es nun eine neue Möglichkeit: Nach Mitteilung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) dürfen großvolumige Dokumente künftig auch auf einem USB-Stick eingereicht werden. Bislang waren nur CD und DVD zulässig. |
Damit wird eine Lücke geschlossen, die in der Praxis bisher vor allem bei Verfahren mit sehr umfangreichen Anlagen ‒ etwa im Wirtschafts- oder Baurecht ‒ zu Problemen geführt hatte. Die USB-Stick-Lösung soll den elektronischen Rechtsverkehr entlasten und zugleich eine rechtssichere Übermittlung gewährleisten.