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  • · Nachricht · Digitalisierung(szwang)

    Pflicht zur Einreichung einer E-Bilanz bei finanziellem Aufwand von ca. 40 EUR

    | Ein finanzieller Aufwand in Höhe von 40,54 EUR für die durch § 5b Abs. 1 EStG vorgeschriebene elektronische Übermittlung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz ist auch für einen „Kleinstbetrieb“ nicht (wirtschaftlich) unzumutbar (BFH 21.4.21, XI R 29/20). |

     

    Der BFH stellte zunächst fest, dass § 5b Abs. 1 EStG verfassungsgemäß sei. Zur unbilligen Härte merkte der BFH an, dass eine solche nicht bereits deshalb vorliege, weil die Einkünfte des bilanzierenden Steuerpflichtigen im Wirtschaftsjahr gering oder negativ sind. Vielmehr sei zu beurteilen, ob angesichts des Umfangs der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung die vom Steuerpflichtigen zu tragenden Kosten unverhältnismäßig seien. Nur wenn dies der Fall sei, liege ein nicht unerheblicher finanzieller Aufwand i. S. d. § 150 Abs. 8 S. 2 HS. 1 AO vor.

    Quelle: ID 47598024

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