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  • · Nachricht · Digitalisierung

    Verbesserungen in der Lohnabrechnung erwartet

    | Der Bundesrat hat am 5.6.20 das 7. SGB IV Änderungsgesetz passieren lassen. Das Gesetz enthält eine Reihe von digitale Verbesserungen für die Lohnabrechnung. |

     

    So soll die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP) in der Sozialversicherung mit einer Übergangsfrist bis zum 31.12.26 verpflichtend werden. Ferner gibt es Verbesserungen im Abrufverfahren der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) und zwar noch vor dessen Einführung zum 1.1.22. Außerdem soll die eAU ab dem 1.7.21 in einer Pilotphase getestet werden. Für neue digitale Verfahren soll zudem eine längere Pilotphase vorgesehen werden, um die Verfahren massetauglich zu machen.

     

    Nicht aufgegriffen wurden allerdings die Rückübertragung der Daten für Meldekorrekturen sowie die Integration der digitalen Belegübertragung.

    Quelle: ID 46637735

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