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  • · Nachricht · Digitalisierung

    Flächendeckende Einführung der elektronischen Akte in Bayern

    Die bayerische Justiz hat die Einführung der elektronischen Akte und des elektronischen Rechtsverkehrs weitgehend vollzogen und damit Verfahren spürbar beschleunigt. Der vollständig digitale Workflow vom Eingang bis zur Zustellung verkürzt Bearbeitungszeiten erheblich, da Postlaufzeiten, Ausdruck und Kuvertieren entfallen. Mehrere Personen können parallel am Verfahren arbeiten, und die Akte steht dem Sachbearbeiter jederzeit zur Verfügung – auch wenn sie früher zur Akteneinsicht versandt werden musste.

     

    Der Rollout der elektronischen Akte begann im Oktober 2016 mit einer Pilotierung beim LG Landshut in Zivilsachen. In den Folgejahren wurde sie sukzessive in allen Fachbereichen nach jeweiligen Pilotprojekten ausgeweitet. 2025 wurde die Regeleinführungen abgeschlossen. Als technische Lösung kommt das elektronische Integrationsportal (eIP) zum Einsatz, das in einem Verbund mit fünf weiteren Bundesländern entstanden ist. eIP fungiert als einheitlicher eJustice-Arbeitsplatz und verknüpft die elektronische Akte mit justizspeziellen Fachverfahren und anderen Anwendungen (z.B. Office-Software) für die Bearbeitung in allen Verfahrens- und Fachbereichen. Die Lösung berücksichtigt die Arbeitsabläufe und Anforderungen aller Justizakteure. Parallel zur Software-Einführung werden Büros und Sitzungssäle mit neuer PC- und Medientechnik ausgestattet, um die räumlichen Gegebenheiten an die digitalen Möglichkeiten anzupassen.

    Quelle: ID 50674828