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Finanzverwaltung will das Schreiben zur E-Rechnung ändern
| Ab dem 1.1.25 gelten neue Regelungen zur verpflichtenden E-Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern. Das BMF hat dazu ein Entwurfsschreiben veröffentlicht, das wichtige Anpassungen beinhaltet. Mit dem neuen Schreiben sollen Änderungen und Ergänzungen beim Schreiben des BMF (15.10.24, III C 2 - S 7287-a/23/10001 :007) vorgenommen werden und der UStAE an neue gesetzliche Regelungen angepasst werden. |
Weiterführender Hinweis
- Entwurf des geänderten Schreibens zur Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1. Januar 2025 (Link)
Quelle: ID 50468921