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Elektronische Beurkundung rückt näher - BMJ arbeitet an Gesetzentwurf
| Das Bundesjustizministerium plant einen bedeutenden Schritt in Richtung Digitalisierung des Notariatswesens. Ein neuer Referentenentwurf (Gesetz zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung) sieht vor, notarielle Urkunden künftig auch elektronisch zu ermöglichen, etwa durch die Nutzung von Unterschriftenpads. Ziel ist ein vollständig digitales Verfahren ohne Medienbrüche. |
Derzeit müssen viele Rechtsgeschäfte, wie Grundstückskäufe oder Eheverträge, papierbasiert beurkundet werden, obwohl die Verwaltung bereits elektronisch erfolgt. Dies führt zu unnötigen Medienwechseln. Der Entwurf soll diesen Bruch beseitigen, indem Urkunden direkt elektronisch erstellt und unterzeichnet werden können. Zusätzlich sollen auch elektronische Beglaubigungen vereinfacht werden. So wird es möglich sein, eigenhändig geleistete Unterschriften auf elektronischen Hilfsmitteln zu beglaubigen. Der Zugang einer elektronisch beglaubigten Abschrift soll künftig ausreichen, um die Wirksamkeit von Erklärungen zu gewährleisten.
Weiterführender Hinweis
- Bundesministerium für Justiz, Pressemitteilung Nr. 19/2025