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  • · Nachricht · Digitalisierung

    Der elektronische Belegversand an das Finanzamt (NACHDIGAL) ist in Bayern schon möglich

    | Wer von der bayerischen Finanzverwaltung dazu aufgefordert wird, kann nunmehr die Belege zur Steuererklärung als PDF über das Formular „Belegnachreichung zur Steuererklärung“ elektronisch übermitteln. Andere Bundesländer werden dieses und kommendes Jahr folgen. Das Thema digitales Belegwesen hat damit höchste Prioriät. |

     

    Belege zu folgenden Steuererklärungen bzw. Anlagen zu Steuererklärungen (nicht jedoch Voranmeldungen) können nunmehr auch für zurückliegende Zeiträume (bis VZ 2016) elektronisch eingereicht werden:

     

    • Einkommensteuererklärung
    • Erklärung zur gesonderten Feststellung der Einkünfte
    • Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte
    • Gewerbesteuererklärung
    • Körperschaftsteuererklärung
    • Umsatzsteuerjahreserklärung
    • E-Bilanz
    • Einnahmenüberschussrechnung

     

    Weiterführender Hinweis

    • Digitalisierung des Besteuerungsverfahrens ‒ Rechtsgrundlagen, Status quo und Ausblick (Stockhausen, Beitrag in KP vom 15.2.19)
    Quelle: ID 46750249

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