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  • · Nachricht · Digitalisierung

    Baden-Württemberg, Hamburg und das Saarland verpflichten Auftragnehmer zur elektronischen Rechnungsstellung

    | Auftragnehmer der öffentlichen Hand in diesen Bundesländern müssen sich seit dem 1.1.22 auf neue technische und rechtliche Vorgaben einstellen. Rechnungen an die öffentliche Verwaltung müssen den Vorgaben der EU-Richtlinie 2014/55 entsprechen. Gegenwärtig erfüllen XRechnung sowie ZUGFeRD ab der Version 2.0. diese Vorgaben. |

     

    Bereits seit November 2020 müssen Auftragnehmer des Bundes sowie der Verwaltung in Bremen E-Rechnungen einreichen. Mecklenburg-Vorpommern und Hessen wollen 2023 und 2024 nachziehen.

     

    Gemäß der EU-Richtlinie 2014/55 muss eine E-Rechnung in einem strukturierten Datensatz erstellt, übermittelt und empfangen werden, der automatisch/elektronisch weiterverarbeitet werden kann. PDFs erfüllen diese Voraussetzung nicht.

     

    Weiterführender Hinweis

    • Informationen zur E-Rechnung bei DATEV
    Quelle: ID 47886151

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