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  • · Nachricht · Datenschutz

    Fax-Nutzung kann gegen die DSGVO verstoßen

    | Immer mehr Datenschutzbeauftragte raten von der Nutzung von Fax-Geräten ab, so zuletzt der hessische Datenschutzbeauftragte. Denn die Nutzung birgt Risiken, wie sie auch beim unverschlüsselten E-Mail-Versand bestehen. Personenbezogene Daten mit besonderem Schutzbedarf sollten daher nicht per Fax übertragen werden, wenn keine zusätzlichen Schutzmaßnahmen bei den Versendern und Empfängern implementiert sind. |

     

    Der Datenschutzbeauftragte hebt insbesondere folgende Risiken hervor:

     

    • Das Fax gerät wegen einer falsch eingegebenen Zielnummer in die falschen Hände.

     

    • Der Absender kann nicht wissen, wo das Faxgerät beim Empfänger steht und wie der Zugang zum Faxgerät dort geregelt ist.

     

    • Paketvermittelte Übertragungsmethoden (Fax over IP, FoIP) oder Dienste, die Faxe automatisiert in E-Mails umwandeln, übertragen die Daten unverschlüsselt und über Zwischenstellen, die einen Zugriff durch Dritte ermöglichen.

     

    Weiterführender Hinweis

    • Zur Übermittlung personenbezogener Daten per Fax (Link)
    Quelle: ID 47739513

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