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  • · Nachricht · Corona-Maßnahmen

    Änderungsanträge Überbrückungshilfe III online möglich

    | Änderungsanträge zur Überbrückungshilfe III können jetzt auch über das Antragsportal für die Überbrückungshilfe III erfasst werden. |

     

    Über die Überbrückungshilfe III können Unternehmen, Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe mit einem Jahresumsatz von bis zu 750 Millionen Euro (Grenze entfällt für von Schließungsanordnungen auf Grundlage eines Bund-Länder-Beschlusses betroffene Unternehmen des Einzelhandels, der Veranstaltungs- und Kulturbranche, der Hotellerie, der Gastronomie und der Pyrotechnikbranche sowie für Unternehmen des Großhandels und der Reisebranche) unterstützt werden.

     

    Ein Änderungsantrag kann nur gestellt werden, wenn zuvor ein Erstantrag bereits bewilligt bzw. teilbewilligt wurde. Auf diesem Weg ist es beispielsweise möglich, zusätzliche förderfähige Kosten oder andere Informationen zu ergänzen, die voraussichtlich zu einer Erhöhung der Fördersumme führen werden. Ab dem 24.2.21 bis einschließlich 31.8.21 können Änderungsanträge gestellt werden. Eine Korrektur der Kontoverbindung ist bis zum 30.6.21 möglich.

     

    Weiterführender Hinweis

    Quelle: ID 47381596

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