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  • · Fachbeitrag · Corona-Krise

    Förderung betriebswirtschaftlicher Beratungen durch einen Zuschuss von bis zu 4.000 EUR

    | Corona-betroffene KMU können einen Antrag auf Förderung betriebswirtschaftlicher Beratungen stellen. Betroffene Unternehmen erhalten einen Zuschuss in Höhe von 100 %, maximal jedoch 4.000 EUR, der in Rechnung gestellten Beratungskosten. Der Zuschuss wird direkt auf das Konto des (Steuer-)Beraters ausgezahlt. |

     

    Zu Voraussetzungen und Hintergründen informiert die DStV-Übersicht zu Corona-Hilfsmaßnahmen ab Seite 28.

     

    Weiterführender Hinweis

    • Corona ‒ Informationen für Steuerberater und ihre Mandanten (Stand: 21.4.20)
    Quelle: ID 46529536

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