· Fachbeitrag · Corona-Krise
Förderung betriebswirtschaftlicher Beratungen durch einen Zuschuss von bis zu 4.000 EUR
| Corona-betroffene KMU können einen Antrag auf Förderung betriebswirtschaftlicher Beratungen stellen. Betroffene Unternehmen erhalten einen Zuschuss in Höhe von 100 %, maximal jedoch 4.000 EUR, der in Rechnung gestellten Beratungskosten. Der Zuschuss wird direkt auf das Konto des (Steuer-)Beraters ausgezahlt. |
Zu Voraussetzungen und Hintergründen informiert die DStV-Übersicht zu Corona-Hilfsmaßnahmen ab Seite 28.
Weiterführender Hinweis
- Corona ‒ Informationen für Steuerberater und ihre Mandanten (Stand: 21.4.20)
Quelle: ID 46529536