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  • · Nachricht · Bundeszentralamt für Steuern

    Automatischer Informationsaustausch zu Steuergestaltungen (CobrA/DAC6)

    | Das Bundeszentralamt für Steuern hat Antworten auf die häufigsten technischen Fragen zu dem automatischen Informationsaustausch von Steuergestaltungen (CobrA/DAC6) in einem FAQ-Katalog vorgestellt. |

     

    Die Richtlinie (EU) 2018/822 des Rats zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU bezüglich des verpflichtenden automatischen Informationsaustauschs im Bereich der Besteuerung über meldepflichtige grenzüberschreitende Gestaltungen (DAC6) verpflichtet die Mitgliedstaaten der EU Regelungen zu schaffen, nach denen bestimmte grenzüberschreitende Steuergestaltungen den Finanzbehörden der Mitgliedstaaten mitzuteilen und dann zwischen den Mitgliedstaaten automatisch auszutauschen sind. Der Bundestag hat mit dem „Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen“ (BGBl I 19, 2875) die Richtlinie (EU) 2018/822 in deutsches Recht umgesetzt. Das Gesetz trat am 1.1.20 in Kraft.

     

    Weiterführender Hinweis

    Quelle: ID 46856974

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