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  • · Fachbeitrag · Retrozessionen

    Vielen deutschen Anlegern bei Schweizer Banken stehen zu Unrecht einbehaltene Provisionen zu

    von Hubert Schwärzler, CEO der Liti-Link AG, Kriessern (CH), www.litilink.com

    | Das Thema „Retrozessionen“ betrifft in Deutschland über 120.000 Anleger und sollte aufgrund einer zehnjährigen Verjährungsfrist sobald als möglich angegangen werden. Das Thema ist zwar anspruchsvoll, aber selten können Steuerberater und Rechtsanwälte ihren Mandanten so einfach und schnell einen ähnlich wertvollen Mehrwert bieten. Das Thema ist aber nicht nur aus Kundenbindungs- und Dienstleistersicht interessant, sondern auch, weil Liti-Link seinen Kooperationspartnern eine Aufwandsentschädigung anbietet. Somit entsteht eine Dienstleistung auf hohem Niveau, die sich für alle lohnt. |

    Was sind Retrozessionen?

    Retrozessionen sind Vertriebs- und Bestandspflegeprovisionen, die Schweizer Banken und Vermögensverwalter für den Vertrieb von Anlagefonds und strukturierten Produkten erhalten haben. Sie waren für die Schweizer Finanzdienstleister viele Jahre lang ein äußerst lukratives Geschäftsmodell, denn die marktüblichen Provisionen lagen bei 0,5 ‒ 2 % pro Jahr. Diese wurden versteckt in Form von Kick-Backs einkassiert; zusätzlich zu allen anderen Gebühren, versteht sich. Gemäß dem Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts aus dem Jahr 2012 (Az. 4A_127/2012; 4A_141/2012) ist das Einbehalten dieser Provisionen aber rechtswidrig. Die Provisionen stehen rechtlich ganz klar den Anlegern zu und können für die letzten zehn Jahre zurückgefordert werden. Abhängig vom Depotwert bewegt sich der Rückforderungserlös nicht selten im hohen fünfstelligen oder sogar sechsstelligen Bereich.

    Vor welchem Hintergrund sind Retrozessionen zu sehen?

    Die Rückforderung von Retrozessionen ist als Dienstleistung deshalb anspruchsvoll, weil es sich um ein sowohl technisches, als auch emotionales Thema handelt. Technisch, da wir von mehreren höchstrichterlichen Urteilen sprechen, die ganz klar zum Positiven für die Anleger ausgefallen sind, doch trotzdem erhalten sie das ihnen zustehende Geld nicht ganz automatisch zurück. Technisch auch, weil sich kaum jemand mit Paragrafen und Gerichtsurteilen auseinandersetzen will. Emotional, weil viele Anleger berechtigt auf ihre (damalige) Schweizer Bank Ärger hegen. Die Gebühren waren stets horrend, das Verhalten der Betreuer, milde ausgedrückt, oft sehr selbstbewusst. Gerade während der letzten Jahre, die von einer Nachversteuerungs- und Selbstanzeigewelle geprägt waren, haben Anleger die unfreundlichste Seite der eidgenössischen Banken kennengelernt. Für Kopien von Bankauszügen wurden nicht selten dreistellige Beträge pro Seite (!) in Rechnung gestellt, die Bearbeitung lief aber oft schleppend.

    Wie können Retrozessionen zurückgefordert werden?

    Es gibt nur einen kleinen Wermutstropfen, der aber der Durchsetzung der Ansprüche Ihrer Mandanten nicht im Weg steht: Der Rückforderungsprozess ist so komplex und undurchsichtig, dass er im Alleingang fast nicht bewältigbar ist. Wird z. B. die Verjährung nicht korrekt unterbrochen, verliert man unnötig viel Zeit und Geld. Will man vom Ausland heraus in der Schweiz einen Prozess gegen eine Bank führen, muss man mit Anzahlungen vor Gericht rechnen, um die Liquidität der klagenden Partei zu sichern. Hinzu kommen Rechtsanwaltskosten zu Schweizer Stundensatztarifen und all das, ohne eine Erfolgsgarantie. All diesen Ängsten und Ärgernissen kann aber ein Ende gesetzt werden. Es gibt einige wenige spezialisierte Dienstleister, die sich auf die Rückforderung von Retrozessionen spezialisiert haben.

     

    Die Liti-Link AG ist ein solcher Spezialist in der Schweiz und hat bereits zahlreiche internationale Kunden bei der Rückforderung dieser versteckten Provisionen erfolgreich unterstützt. Noch dazu arbeitet Liti-Link auf der Basis einer reinen Erfolgsbeteiligung von 35 % und trägt zu 100 % das Kosten- und Sicherheitsrisiko. Mehrere hundert private und institutionelle deutsche Anleger haben bereits diese risikofreie Dienstleistung in Anspruch genommen und konnten so mit wenig Aufwand und ohne Risiko einen Teil der zu Unrecht einbehaltenen Retrozessionen zurückbekommen.

     

    Gerade jene Mandanten, die Sie bei der Nachversteuerung ihres Vermögens in der Schweiz unterstützt haben, werden mit hoher Wahrscheinlichkeit großes Interesse an der Rückforderung von Retrozessionen haben. Dank der rechtlichen Rahmenbedingungen und mit dem richtigen Partner an der Seite, stehen die Chancen einer erfolgreichen Rückforderung sehr hoch. Ihre Mandanten können somit den während der Nachversteuerungszeit entstandenen Schaden im Nachhinein reduzieren und das Geld erhalten, das ihnen zusteht!

     

    FAZIT | Kunden brauchen bei solch technischen und emotionalen Themen den kühlen Kopf ihres Beraters, um die Fakten zu erkennen und deuten zu können:

     

    • Es gibt Schweizer Grundsatzurteile, die den rechtlichen Weg für die Rückforderung ebnen (Urteile BGE 132 III 460 ff, BGE 4A_127/2012, 4A_141/2012).
    • Die Provisionen stehen ganz klar den Anlegern zu und können zurückgefordert werden.
    • Es ist eine zehnjährige Verjährungsfrist zu beachten. Es verfallen täglich Ansprüche zugunsten der Banken.
    • Es handelt sich um hohe Summen, die den Anlegern unbemerkt vorenthalten wurden. Nicht selten ergeben sich bei den Rückforderungen hohe fünfstellige oder sogar sechsstellige Beträge.
    • Eine bestehende Geschäfts- oder Vertragsbeziehung ist für die Rückforderung nicht erforderlich, aber auch nicht hinderlich.
    • Ebenso ist keine detaillierte Dokumentation (Verträge, Auszüge, etc.) für den Rückforderungsprozess nötig.
    • Auch Anleger, die ihr Schweizer Vermögen in den letzten Jahren nachversteuert haben, haben einen Anspruch auf die zu Unrecht geflossenen Retrozessionen.
     
    Quelle: Ausgabe 09 / 2019 | Seite 158 | ID 45996967

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