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  • · Fachbeitrag · Novellierung der Ausbildungsverordnung

    Ausbildung der Steuerfachangestellten seit 1.8.23

    von Oliver Molthan, Bremen

    | Seit dem 1.8.23 ist die modernisierte Ausbildungsverordnung für Steuerfachangestellte in Kraft getreten. Die Neuordnung der Ausbildung soll dazu beitragen, dass die Auszubildenden besser auf die Anforderungen des Berufs vorbereitet sind und den aktuellen Entwicklungen in der Digitalisierung gerecht werden. In diesem Beitrag lesen Sie, auf welche Bereiche sich die Neuordnung auswirkt. |

    Anpassung der Ausbildungsverordnung an den Wandel

    Seit der letzten Neuordnung im Jahr 1996 haben sich die Geschäftsbereiche in der Steuerberatung für die meisten Steuerberatungskanzleien und -gesellschaften nicht wesentlich verändert. Die Inhalte der vorherigen Ausbildungsverordnung für Steuerfachangestellte wurden in der neuen Verordnung beibehalten und um zusätzliche Themen erweitert. Dies liegt hauptsächlich daran, dass die Steuerrechtsgebiete im deutschen Steuersystem beibehalten wurden. Die Ausbildung zum Steuerfachangestellten bleibt ein Monoberuf ohne Differenzierung und dauert unverändert drei Jahre.

     

    Was sich jedoch vor allem verändert hat, ist die Art und Weise, wie Geschäftsabläufe durchgeführt werden. Heute werden viele Geschäfts- und Kanzleiprozesse hauptsächlich elektronisch und digital abgewickelt. Aufgrund dieser technologischen Entwicklungen musste die neue Ausbildungsverordnung entsprechend angepasst werden. Darüber hinaus hat die Betreuung von Mandantinnen und Mandanten im Bereich der beruflichen Tätigkeit zugenommen, was zu einem erhöhten Bedarf an Kommunikationsstrategien und Präsentationstechniken geführt hat.

     

    Die neue Ausbildungsverordnung enthält einige wesentliche Änderungen in den Ausbildungsinhalten. So wurden neue berufsrechtliche Inhalte hinzugefügt und die bestehenden steuerlichen Themen neu strukturiert und aktualisiert. Anstelle der traditionellen Fachdisziplinen werden die Ausbildungsinhalte nun in Berufsbildpositionen dargestellt, die den tatsächlichen Aufgaben in der Praxis entsprechen (s. hierzu die Umsetzungshilfe Steuerfachangestellte des Bundesinstituts für Berufsbildung).

     

    • Beispiel für wesentliche Aktualisierungen

    Diese Positionen umfassen eine breite Palette von Themen, darunter die Organisation von Arbeitsabläufen, bekannte steuerliche und betriebswirtschaftliche Themen, sowie berufs- und datenschutzrechtliche Anforderungen und die Kommunikation und Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern. Neu in der Verordnung sind Inhalte, die die Position des Steuerberaters als unabhängiges Organ der Steuerrechtspflege, die Unterstützung bei der Erfüllung von Geldwäschepräventionspflichten und die Anwendung der Steuerberatervergütungsverordnung betreffen. Auch die Begriffe wurden aktualisiert, zum Beispiel wird die Lohn- und Gehaltsabrechnung nun als „Entgeltabrechnung“ bezeichnet.

     

    Die Verordnung enthält auch Inhalte zur digitalen Arbeitsorganisation. Technische Entwicklungen und deren Einfluss auf die steuerliche und wirtschaftliche Beratung wurden berücksichtigt, da viele Prozesse zunehmend digital ablaufen. Auszubildende sollen in der Lage sein, Datenflüsse und Schnittstellen zu überwachen und Vorschläge zur Verbesserung digitaler Geschäftsprozesse zu machen. Die digitale Kommunikation mit der Finanzverwaltung und künftig auch mit den FG wird berücksichtigt, ebenso wie die Recherche von berufsspezifischen Informationen in Fachdatenbanken und der Umgang mit dem betrieblichen Dokumentenmanagementsystem. Die Zusammenarbeit mit Mandanten und anderen Partnern, wie der Finanzverwaltung, Sozial- und Rentenversicherungsträgern, Banken und Versicherungen, hat an Bedeutung gewonnen. Auch die Anwendung von Informations-, Kommunikations- und Präsentationstechniken wurde in die Ausbildungsinhalte aufgenommen, da diese Fähigkeiten im Büroalltag immer häufiger benötigt werden.

    Rahmenlehrplan und Prüfungsanforderungen

    Der Rahmenlehrplan für Berufsschulen wurde ebenfalls umfassend überarbeitet. Aus den traditionellen Unterrichtsfächern wurden Lernfelder, die aus betrieblichen Handlungsfeldern abgeleitet sind und in denen fächerübergreifend unterrichtet wird. Das Lernfeldkonzept legt den Schwerpunkt auf den Erwerb von Kompetenzen durch Handeln. Dadurch können Auszubildende das benötigte Fachwissen effektiver und zielgerichteter erwerben und anwenden.

     

    Die Prüfungsanforderungen wurden ebenfalls neugestaltet. Obwohl die klassische Prüfungsform mit Zwischen- und Abschlussprüfung beibehalten wurde, wurden die Inhalte des schriftlichen und mündlichen Teils der Prüfung vollständig überarbeitet und in Prüfungsbereiche unterteilt. Die Zwischenprüfung findet in den Bereichen „Arbeitsabläufe organisieren“ (45 min) und „Steuererklärungen vorbereiten und Buchhaltungen bearbeiten“(75 min) statt. In der Abschlussprüfung gibt es neben dem Bereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“ (60 min) zwei weitere schriftliche Prüfungsbereiche „Sachverhalte steuerrechtlich beurteilen und in Steuererklärungen bearbeiten“ (130 min) und „Sachverhalte im Zusammenhang mit Finanzbuchhaltungen, Entgeltabrechnungen und Jahresabschlüssen bearbeiten“ (110 min) und einen mündlichen Prüfungsbereich mit einer Gesprächssimulation.

     

    Zum Autor | Der Autor unterrichtet Steuerfachangestellte an der Berufsschule Bremen. Er ist Mitglied der Prüfungsausschüsse der Steuerfachwirte und Steuerfachangestellten und Mitglied im Ausschuss der Kultusministerkonferenz zur Entwicklung der neuen Rahmenlehrpläne. Er betreibt die Lernplattform https://steuer-azubis.coachy.net/lp/steuer-azubis-2/.

     

    • Gratis: IWW Webinar zur neuen Ausbildungsordnung

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    28.9.23: 15:30 bis 17:30 Uhr

    5.10.23: 15:30 bis 17:30 Uhr

    Mehr zu der Veranstaltung erfahren Sie hier: https://www.iww.de/s8551

     
    Quelle: Ausgabe 10 / 2023 | Seite 169 | ID 49663131

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