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  • · Nachricht · Mandantenbetreuung

    Feiertage - Verwirrtage: Festtagsgrüße für Menschen aus anderen Kulturen

    von Derya Zeyrek, sentez - Texte | Übersetzungen | Diversity, Köln

    | In Deutschland ist es üblich, vor hohen Feiertagen gute Wünsche auszusprechen: „Frohe Weihnachten“ und „Gutes neues Jahr“, sind Grußformeln, die wir alljährlich einsetzen. Die meisten dieser Feste kommen aus dem Christentum. Was tun, wenn Sie vermuten, dass ein Mandant eine andere Religion hat? Was ist politisch korrekt? Standardmäßig „frohe Weihnachten” wünschen oder die religiöse Einstellung des Mandanten berücksichtigen? |

    „Wir feiern kein ...“

    In den letzten Jahren haben tausende Flüchtlinge in Deutschland Zuflucht gefunden. Noch sind sie relativ neu bei uns. Wir wissen vielleicht, aus welchen Ländern sie kommen, aber nicht, welche Religion sie im Einzelnen haben und welche Feste sie feiern. Möglich ist vieles. Denn das Herkunftsland verrät nicht unbedingt die Religion des Mandanten, der vor Ihnen steht.

     

    • Welches Land, welche Religion?

    Afghanistan

    > 95 % Muslime

    Albanien

    56 % Muslime, 17 % Christen (römisch-katholisch, albanisch-orthodox, protestantisch-evangelikal)

    Eritrea

    50 % Christen, 50 % Muslime

    Irak

    > 95 % Muslime

    Kosovo

    96 % Muslime, 2,21 % Christen (römisch-katholisch)

    Pakistan

    > 95 % Muslime

    Serbien

    > 90 % Christen (84,6 % serbisch orthodox, 5 % römisch-katholisch, 1 % protestantisch), 3 % Muslime

    Syrien

    74 % sunnitische Muslime, 12 % Aleviten, 10 % Christen

     

    So kann es passieren, dass Sie sich freundlich mit „Frohes Neues“ verabschieden wollen, als Antwort aber keinen ähnlichen Gruß, sondern ein „Wir feiern erst im März Neujahr“ hören. Oder: „Wir feiern kein Weihnachten.“ Bleiben Sie in jedem Fall souverän und sagen Sie in einfachen Worten „Dann wünsche ich schöne Feiertage.“ Sie müssen sich weder entschuldigen, noch erklären.

    „Man kann nicht nicht feiern“

    Sie kennen vielleicht das Watzlawick-Zitat: „Man kann nicht nicht kommunizieren.“ Auch wenn wir nichts sagen, vermitteln wir z. B. über unsere Mimik und Gestik Gefühle wie Zuneigung, Ablehnung, Zustimmung oder Freude. Ähnlich ist es mit den christlichen Festtagen in Deutschland. Vor allem an Weihnachten ist die Verlockung groß, die Wohnung zu schmücken, einen Weihnachtsbaum aufzustellen und liebevoll verpackte Geschenke auszutauschen. Gerade wenn Kinder im Spiel sind, übernehmen andersgläubige Familien die üblichen Rituale und Traditionen ganz ungezwungen und genießen sie. Nichtchristen feiern also viele Feste mit, weil diese zum Leben in Deutschland dazugehören. Die freie Zeit nutzen viele gern, um Familie und Freunde zu treffen. Wie z. B. Türkeistämmige Weihnachten (nicht) feiern, erzählt die Autorin Hatice Akyün auf amüsante Weise im „Tagesspiegel“ (online unter http://tinyurl.com/znnwzoy).

    Mandantenorientierung nicht um jeden Preis

    Was früher undenkbar war, kommt heute öfter vor: An den wichtigsten muslimischen Feiertagen (z. B. Ramadan, Opferfest) wünschen Deutsche ihren muslimischen Freunden und Kollegen ein schönes Fest. Eine empathische Geste, obwohl diese Feste nicht mit gesetzlichen Feiertagen verbunden sind. Auch Sie können Ihren andersgläubigen Mandanten zu bestimmten Festtagen gratulieren. Geben Sie unter www.bamf.de in die Suchfunktion „Interkultureller Kalender“ ein und erhalten Sie die Festtage von fünf Weltreligionen. Allerdings müssen Sie die Religion Ihres Gegenübers kennen. Bei Frauen, die ein Kopftuch tragen, werden Sie fast immer richtig liegen: Islam. Bei anderen wird es schwierig. „Ich bin kein Muslim“ oder „Ich feiere keinen Pessach“ (jüdisches Fest) könnte die Antwort lauten. Eine leicht verlegene Situation für beide.

     

    PRAXISHINWEIS | Begeben Sie sich nicht unnötig auf Glatteis. Sprechen Sie nur Menschen auf fremde Festtage an, die Sie besser kennen und von denen Sie wissen, welche Feste für sie eine Bedeutung haben. Behandeln Sie die Mandanten nach Möglichkeit immer gleich. Sie können es sich in der Regel nicht leisten, auf die individuelle, religiöse Einstellung der Menschen einzugehen.

     

    Andere Länder, andere Sitten?

    Im mehrheitlich muslimischen Syrien sind Ostern und Weihnachten offizielle Feiertage. Syrer werden sich kaum wundern, wenn sie gute Wünsche zu christlichen Festen zu hören kriegen. Denn dort ist es üblich, dass man christlichen Freunden am 25. Dezember ein herzliches „Eid milad mubarak“ („Der Geburtstag sei gesegnet“) entgegenbringt. Doch selbst wenn wir die gleiche Religion haben, heißt es nicht unbedingt, dass wir diese Feste auf die gleiche Weise feiern. Für serbisch-orthodoxe Christen wird es ungewohnt sein, am 24. Dezember schon an Weihnachten zu denken. Denn sie feiern ihr Božić erst am 7. Januar. Und am 8. September, wenn sie das Fest Mariä Geburt feiern, stehen sie hierzulande oft ziemlich einsam da, außer vielleicht in streng katholischen Regionen (z. B. Bayern).

     

    FAZIT | Weisen Sie unbeschwert auf die jeweiligen Feiertage hin. Richten Sie dabei den Fokus auf die deutschen Feiertage, denn so ...

    • ... kommunizieren Sie, welche Feste in Deutschland üblicherweise gefeiert werden - gut für Flüchtlinge.
    • ... informieren Sie Ihre Mandanten dezent darüber, dass Sie in den kommenden Tagen nicht erreichbar sein werden.
    • ... verabschieden Sie sich mit guten Wünschen, die über das routinierte „Auf Wiedersehen“ hinausgehen.
    • ... teilen Sie mit den Kanzleibesuchern Ihre Freude auf die kommende freie Zeit.
     
    Quelle: ID 44392814

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