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  • · Fachbeitrag · Kolumne

    Mit Sicherheit in das Jahr 2020

    von StB Jens Henke, Berlin

    | Wie schnell es gehen kann, zeigt gerade das Kammergericht Berlin. Es ist schon seit einiger Zeit nicht mehr am Netz. Schuld ist der Trojaner „Emotet“. Dass es so weit kommen konnte, hat, so der jetzige Sachstand, hat auch mit dem Umgang mit dem Thema IT-Sicherheit zu tun. So transferierten Richter z. B. Daten via USB-Stick vom Büro- auf den Heimrechner und zurück. Auch im Hinblick auf E-Mail Anhänge schien eine gewisse Sorglosigkeit zu herrschen. Das Ausmaß des Schadens ist noch unklar, doch eines steht schon fest: Das Gericht ist wieder in der „Papierzeit“ gelandet. |

     

    Bevor wir jedoch nun verächtlich die Nase über das Gericht rümpfen, sollten wir uns die Frage stellen: Wie (sorglos) gehen wir eigentlich mit der IT-Sicherheit um? Hat jeder von uns ein IT-Sicherheitskonzept für die Kanzlei? Und wenn ja, ist es auch allen in der Kanzlei bekannt und wird es auch konsequent gelebt?

     

    In unserer schnelllebigen und digitalen Welt wird oft rund um die Uhr gearbeitet. Weil auch viele Experten arbeiten oft nicht als arbeiten interpretieren, sondern als ihr Lebensmodell verstehen, ist der schnelle und unproblematische Zugang vom Handy und Laptop ständig und überall nicht mehr wegzudenken.

     

    Auf Zugreisen erlebe ich häufig, das Berufskollegen E-Mails an Mandanten schreiben, die ich wunderbar mitlesen kann. Hier kann ich nur sagen: Sichtschutzfolien können Karrieren retten. Diese sollten genauso selbstverständlich sein, wie Benutzername und Kennwort für den Zugriff auf ein Gerät.

     

    Selbst wenn die IT sicher ist, wie sieht es denn mit den Kanzleiräumlichkeiten selbst aus? Gibt es eine Zutrittskontrolle zu den Kanzlei-Räumlichkeiten? Herrscht eine strikte Trennung zwischen öffentlich zugänglichen Bereichen wie zum Beispiel Besprechungsräumen, Toiletten und den Büroräumen? Vielleicht ist es baulich nicht möglich. In diesen Fällen sollte sichergestellt werden, dass die Mandanten direkt in einen Besprechungsraum geführt werden und sich nicht unbegleitet durch die Kanzleiräume bewegen.

     

    • Auf den Punkt gebracht

    Eben mal die E-Mail von unterwegs kurz beantworten oder nach Feierabend zu Hause am PC weiterarbeiten ‒ die Arbeitswelt heute führt zu einer Ausweitung der produktiven Zeiten und ermöglicht es, Leerlaufzeiten stark zu reduzieren. In diesem Sinne ist das „jederzeit, von jedem Ort, von jedem Gerät“ gelebte Realität. Aber mit den neuen Möglichkeiten kommen neue Pflichten, die IT-Sicherheit ist eine davon. Der Fall des Kammergerichts zeigt eindringlich, wie sich ein laxer Umgang rächt. In diesem Sinne, kommen Sie sicher in das Jahr 2020.

     
    Quelle: Ausgabe 12 / 2019 | Seite 212 | ID 46183731

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