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  • · Fachbeitrag · Kanzleistrategie

    Neue Kooperationsmöglichkeiten für Steuerberater und Rechtsanwälte mit anderen freien Berufen

    von Rechtsanwältin Tina Bieniek, Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht, Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB, Freiburg

    | Zum 1.8.22 traten grundlegende Änderungen im Berufsrecht der Rechts- und Patentanwälte sowie der Steuerberater in Kraft, die in Zukunft weitergehende Kooperationen der Angehörigen freier Berufe ermöglichen. Der Beitrag beleuchtet die Chancen der neuen Regelungen. |

    Berufsrechtsreform bringt wichtige Neuerungen

    Das Berufsrecht der Rechts- und Patentanwälte und der Steuerberater hat eine lange Historie. Über die Jahre hinweg gelang es insbesondere in der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) und der Patentanwaltsordnung (PAO) allerdings nicht immer, die berufsrechtlichen Regelungen im Tempo der Zeit weiterzuentwickeln. Das führte auch dazu, dass sie immer wieder auf dem (verfassungs-)gerichtlichen Prüfstand standen und in einigen Fällen als unwirksam eingestuft wurden. Der Gesetzgeber hat darauf mit umfassenden Änderungen im Berufsrecht der Rechtsanwälte, Patentanwälte und Steuerberater reagiert, die im Wesentlichen zum 1.8.22 in Kraft getreten sind.

     

    Neuerung 1: Kooperationsmöglichkeiten mit anderen freien Berufen

    Bislang zeichnete sich das Berufsrecht der (patent-)anwaltlichen und steuerberatenden Berufe durch einen gewissen Protektionismus gegenüber anderen Berufsgruppen aus. Im Wesentlichen wurden Kooperationen (z. B. die Gründung einer gemeinsamen Gesellschaft und sogar die Zusammenarbeit in Bürogemeinschaften) nur zwischen diesen sozietätsfähigen Berufen zugelassen. Rechtsanwälte konnten also ausschließlich mit anderen Rechts- oder Patentanwälten, Notaren, Steuerberatern, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern (ggf. aus dem Ausland) kooperieren; für Patentanwälte galt das entsprechend. Allein das Steuerberatungsgesetz war etwas flexibler und erlaubte unter bestimmten Voraussetzungen Zusammenschlüsse mit weiteren freien Berufen.

        

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