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  • 14.02.2018 · Nachricht · IT-Arbeitsrecht

    Fristlose Kündigung wegen heimlicher Aufnahme eines Personalgesprächs mit Smartphone

    | Das LAG Hessen (23.8.17, 6 Sa 137/17, arbeitsgerichtsbarkeit.hessen.de/pressemitteilungen ) hat entschieden, dass die heimliche Aufnahme eines Personalgesprächs eine fristlose Kündigung nach sich ziehen kann. |

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