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  • · Digitalisierung

    Welche Kanzleisoftware bedient welche Elster-Prozesse?

    Bild: © DD, pikselstock ‒ stock.adobe.com; teilweise KI-generiert

    von Jens Henke, Vizepräsident, und Dr. Enrico Rennebarth, Geschäftsführer, Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg e.V.

    | Die Digitalisierung der Steuerberatung schreitet unaufhaltsam voran. Ein wesentlicher Baustein ist die elektronische Kommunikation mit der Finanzverwaltung über das ELSTER-Verfahren. Für Steuerkanzleien stellt sich dabei jedoch häufig die praktische Frage: Welcher Prozess ist in welcher Kanzleisoftware bereits integriert und wie nutzbar? Um hier Orientierung zu schaffen, hat der Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg e. V. die vorliegende Übersicht erstellt. Sie zeigt für ausgewählte ELSTER-Prozesse, welche Funktionen in den marktführenden Kanzleisoftwarelösungen aktuell verfügbar sind und welche noch in Planung sind (Stand September 2025). |

    Digitalisierungsprojekte der Finanzverwaltung

    Das Dachprogramm der Digitalisierungsprojekte von Bund und Ländern zur Vereinheitlichung der Steuer-IT wird mit dem Akronym KONSENS („Koordinierte neue Software-Entwicklung der Steuerverwaltung“) bezeichnet. Hierunter fallen unter anderem ELSTER als Bürgerportal und fachliche Verfahren für die Ämter, NACHDIGAL („Nachreichung digitaler Anlagen“) und RABE („Referenzierung auf Belege“). Die bundesweite Freischaltung von NACHDIGAL begann 2020 und ermöglicht das elektronische Nachreichen angeforderter Belege/Anlagen (z. B. über „Mein ELSTER“) und standardisiert den Belegversand Kanzlei-Finanzamt. RABE („Referenzierung auf Belege“) verknüpft eingereichte Belege direkt mit den erklärten Sachverhalten. Mehrere Länder meldeten den Start 2024/2025. NACHDIGAL und RABE laufen über Mein ELSTER/ERiC und ergänzen die bereits etablierte elektronische Übermittlung. Während für viele Steuererklärungen/-anmeldungen bereits E-Pflicht via ELSTER besteht, nennen die Länder Einführungen, aber keine allgemein verbindlichen Nutzungspflichten für NACHDIGAL und RABE.

     

    Beachten Sie | Für Steuerkanzleien bedeutet das künftig eine noch stärkere Portal-/Schnittstellennutzung, weniger Papier-Nachforderungen, schnellere Bescheiderstellung, aber auch einen Mehrbedarf an Zertifikats-/Rechteverwaltung und Prozessanpassungen (DMS, Mandanten-Workflows).

    ELSTER und Kanzleisoftware

    Um eine Orientierung zu schaffen, hat der Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg e. V. die vorliegende Übersicht erstellt. Sie zeigt für ausgewählte ELSTER-Prozesse, welche Funktionen in den marktführenden Kanzleisoftwarelösungen aktuell verfügbar sind und welche noch in Planung sind. Dabei werden neben den Möglichkeiten in ELSTER selbst auch die Umsetzungen in den Systemen führender Anbieter wie Agenda, DATEV, Simba, Stotax und Wolters Kluwer gegenübergestellt.

     

    Übersicht / 

    PROZESS
    AGENDA
    DATEV
    SIMBA
    STOTAX
    WOLTERS-KLUWER

    Änderung der Adresse

    Änderung der Bankverbindung

    Antrag auf Anpassung von Vorauszahlungen

    Antrag auf Forschungszulage

    Antrag auf Fristverlängerung

    *

    Antrag auf verbindliche Auskunft

    Antrag auf verbindliche Zusage

    Belegnachreichung zur Steuererklärung

    Sonstige Nachricht an das Finanzamt

    Einspruch einreichen inkl. Aussetzung der Vollziehung

    Einspruch ergänzen, erweitern oder einschränken inkl. Aussetzung der Vollziehung

    Einspruch zurücknehmen

    Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen

    Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: Gründung einer Kapitalgesellschaft beziehungsweise Genossenschaft

    Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: Gründung einer Personengesellschaft/ -gemeinschaft

    Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: Gründung eines Vereins oder einer anderen Körperschaft des privaten Rechts oder Aufnahme einer wirtschaftlichen Tätigkeit

    Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: Körperschaft nach ausländischem Recht

    Anmeldung über den Steuerabzug bei Bauleistungen nach § 48a EStG

    Mitteilung über Sachverhalte mit Auslandsbezug (BZSt2 § 138 Abs. 2 AO)

    Mitteilung über elektronische Aufzeichnungssysteme (§ 146a Abs. 4 AO)

    Anmeldung über den Steuerabzug zur Sicherung des Steueranspruchs bei einer beschränkt steuerpflichtigen Person (§ 50a Abs. 7 EStG)

    * Noch nicht verfügbar, vss. Q4/2025

     
    Quelle: Ausgabe 11 / 2025 | Seite 200 | ID 50542280