Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Chatten statt googeln?

    Websuche mit den Sprachmodellen nach steuerlichen Inhalten ‒ ein kleiner Praxistest

    von StB Jürgen Derlath, Münster und StB Felix Ozimek, Düsseldorf

    | Insbesondere für Steuerberater, deren tägliche Arbeit eine fundierte Kenntnis aktueller Gesetze und Vorschriften erfordert, könnte die KI-gestützte Websuche die Arbeit vereinfachen. Statt sich durch Trefferlisten zu quälen, wählt die Suchmaschine die relevanten Treffer aus und fasst sie mit Blick auf die Suchanfrage des Nutzers zusammen. In diesem Beitrag werden Bing (mit ChatGPT) und Google BARD an einer einfachen steuerlichen Frage getestet, die Ergebnisse vorgestellt und bewertet. |

    Wie funktioniert eine Websuche heute (noch)?

    Die Welt der Websuche, angeführt von Google, ist für viele ein Rätsel, doch in Wirklichkeit ist sie das Ergebnis von klug entworfenen, methodischen Prozessen. Stellen Sie sich vor, Sie betreten eine riesige, gut organisierte Bibliothek, in der Google Ihr sachkundiger Bibliothekar ist. Im ersten Schritt, bekannt als „Crawling“, wandern Googles fleißige Helfer, die Webcrawler, durch das unermessliche Labyrinth des Internets, um neue Seiten zu entdecken. Sie sind wie Spürhunde, die jedem Link folgen, um Neues zu entdecken und den Inhalt jeder Seite zu lesen. Diese autonomen Entdecker, gesteuert durch maschinelles Lernen, entscheiden, welche Seiten in den Katalog von Google aufgenommen werden sollen. Nach der Entdeckung folgt die Phase des „Indexing“, bei der die gefundenen Seiten sorgfältig katalogisiert und mit Tags versehen werden, ähnlich wie Bücher in einer Bibliothek nach Genres sortiert und katalogisiert werden.

     

    Doch wie entscheidet Google, welche Informationen Ihnen präsentiert werden sollten? Hier kommen die Suchalgorithmen ins Spiel: Sie bewerten die Relevanz und Qualität der Seiten im Hinblick auf Ihre Suchanfrage, wobei sie auch die Feinheiten Ihrer Anfrage berücksichtigen, wie falsch geschriebene Wörter und Synonyme.

     

    Die Nutzungserfahrung hat dabei Priorität. Wenn Sie eine Anfrage eingeben, durchforstet Google nicht das gesamte Internet, sondern präsentiert Ergebnisse aus seiner vorab zusammengestellten Datenbank, was eine schnelle und benutzerfreundliche Erfahrung ermöglicht. Hinter den Kulissen verarbeitet Googles Suchmaschine eine enorme Datenmenge in Blitzgeschwindigkeit, um Ihnen möglichst das zu bieten, wonach Sie suchen. Mit der Zeit hat Google seine Suche mit KI-Algorithmen wie BERT und RankBrain weiter verfeinert, um ein besseres Verständnis komplexer Anfragen zu ermöglichen.

     

    Doch am Schluss ist der Nutzer dran. Bei der traditionellen Websuche werden zwar Internetseiten entsprechend Ihrer Suchanfrage angezeigt, jedoch erhalten Sie lediglich eine Auflistung von Links. So müssen Sie nach der Suche zusätzlich Zeit investieren, um die einzelnen Seiten zu durchsuchen. Dies kann als ineffektiv betrachtet werden, da es einerseits zeitaufwendig ist und andererseits nicht garantiert ist, dass die verlinkten Seiten auch tatsächlich die Informationen enthalten, nach denen Sie suchen.

    Die Websuche als Chat

    KI-gestützte Suchen (also Suchmaschinen mit einem Sprachmodell wie z. B. Microsoft Bing i. V. m. ChatGPT 4.0 oder Googles BARD) setzen an diesem Punkt an. Durch die Integration von KI identifizieren sie nicht nur relevante Inhalte, sondern fassen das Gefundene auch zusammen und verweisen in der Zusammenfassung auf die verwendeten Quellen. Somit können sie den Nutzern mehr Kontext und gezielte Antworten auf ihre Anfragen bieten, ohne dass sie jede Seite einzeln durchforsten müssen. Dies könnte die Effizienz der Websuche erheblich steigern, Zeit sparen und eine präzisere Informationsbeschaffung ermöglichen, was besonders für professionelle Nutzer wie Steuerberater von Vorteil ist. Die Integration eines Sprachmodells bietet aber nicht nur den Vorteil einer Zusammenfassung des Suchergebnisses, sondern auch die Möglichkeit, Nachfragen zu stellen oder das Suchergebnis „feinzutunen“. Die Suchmaschinen schlagen sogar ihrerseits weitere Fragen vor.

    Kann man diesen Zusammenfassungen trauen?

    Wer dem Thema Sprachmodelle ein wenig folgt, der erinnert sich bestimmt daran, dass immer wieder vor „Halluzinationen“ gewarnt wird. „Halluzinationen“ sind Fehlleistungen des Sprachmodells, in denen es „vorgibt“, etwas zu „wissen“, was falsch ist oder sogar frei erfunden. Die Anführungszeichen stehen hier, weil es sich bei diesen Ausdrücken um Anthropomorphisierungen handelt, die in diesem Kontext unglücklich sind. Die Sprachmodelle arbeiten auf der Grundlage komplexer statistischer probabilistischer Modelle. Wenn sie Aussagen aneinanderreihen, dann geschieht dies auf der Grundlage von Wahrscheinlichkeiten, nicht auf der Grundlage logischen Denkens. Nur tun sie das eben so unglaublich gut, dass wir meinen „Intelligenz“ zu erblicken.

     

    Was bedeutet das z. B. für die Zusammenfassungen von Treffern aus dem Internet durch das Sprachmodell? Die Quellen können nicht mehr frei erfunden sein, sondern es gibt sie. Der Nutzer kann sie anklicken. Auf die Auswahl der Treffer, die da zusammengefasst werden, hat der Nutzer aber keinen Einfluss. Und auch die Zusammenfassung kann Fehler enthalten, entweder weil der Fehler schon in einer der Quellen zu finden ist oder weil er beim Zusammenfassen passiert ist. Es bleibt also dabei, wer KI-generierte Inhalte ungeprüft übernimmt, geht ein Risiko ein. Bei der Suchmaschine Bing von Microsoft steht z. B. folgender (sehr klein!) gedruckter Hinweis: „Bing basiert auf KI, sodass Überraschungen und Fehler möglich sind. Teilen Sie uns Ihr Feedback mit, damit wir uns verbessern können!“

    Die Probe aufs Exempel: Microsoft Bing mit ChatGPT

    Sie können Bing mit ChatGPT einfach testen, indem Sie bing.com in Ihrem Browser aufrufen und Chat auswählen. Dies ist völlig kostenlos. Eventuell müssen Sie sich mit einem (ebenfalls kostenlosen) Microsoft-Konto anmelden. In diesem Test ging es auch ohne. Die Frage für Bing lautet: „Kann bürgerliche Kleidung von der Einkommensteuer als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgesetzt werden?“

     

    • Antwort von Bing mit ChatGPT

    Bürgerliche Kleidung, die im beruflichen Kontext getragen wird, kann nicht generell als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgesetzt werden. Es gibt jedoch bestimmte Kriterien, die erfüllt sein müssen:

     

    • 1. Typische Berufskleidung: Um als Werbungskosten oder Betriebsausgaben berücksichtigt zu werden, muss es sich um typische Berufskleidung handeln. Diese ist bereits in ihrer Beschaffenheit auf eine berufliche Verwendung ausgerichtet. Beispiele sind Uniformen oder Kleidung mit dauerhaft angebrachten Firmenemblemen.

     

    • 2. Unterscheidungsfunktion oder Schutzfunktion: Typische Berufskleidung kann entweder durch ihre Unterscheidungsfunktion (z. B. Uniformen) oder ihre Schutzfunktion (z. B. Schutzanzüge, Arbeitsschuhe) gekennzeichnet sein.

     

    • 3. Alltagskleidung: Schwarze Anzüge oder Hosen, die nicht speziell für den Beruf gekauft wurden und auch privat getragen werden können, gelten nicht als typische Berufskleidung. Selbst wenn sie ausschließlich bei der Arbeit getragen werden, sind sie für private Anlässe wie Geburtstage oder Hochzeiten geeignet.

     

    • 4. Abzugsverbot: Das Abzugsverbot gemäß § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG greift bereits, wenn die private Benutzung eines Kleidungsstücks als bürgerliche Kleidung im Rahmen des Möglichen und Üblichen liegt. Ob diese private Benutzung tatsächlich vorliegt, ist unerheblich. 1,2,3,4,5

     

    In Ihrem Fall sollten Sie sich bei spezifischen Fragen zur steuerlichen Absetzbarkeit von Kleidung an einen Steuerberater wenden, der Ihre individuelle Situation berücksichtigen kann.

     

    Weitere Informationen: 1. deubner-steuern.de, 2. bvwm.de, 3. isteshaltbar.de, 4. arbeitsgemeinschaft-finanzen.de 5 haufe.de

     

    Vorschläge für weitere Suchanfragen:

    • Was ist der Unterschied zwischen Werbungskosten und Betriebsausgaben?
    • Welche Kleidung kann als typische Berufskleidung gelten?
     

    Es besteht nun die Möglichkeit, auf die Quellen zu klicken und dann direkt auf die entsprechende Website zu gelangen. Außerdem schlägt Bing direkt weitere Fragen vor, die mit der Ursprungsfrage in Zusammenhang stehen. Hier verwundert die Quelle „isteshaltbar.de“. Die Seite hat nichts mit dem Steuerrecht zu tun, sondern mit dem Einfrieren von Lebensmitteln. Bing hat hier für die Zusammenfassung eine Antwort auf die Frage nach der Absetzbarkeit einer Smartwatch aus dem Forum auf der Seite herangezogen. Die Quelle www.bvwm.de ist eine Kanzleiwebseite, auf der eine einschlägige Entscheidung des BFH (16.3.22, VIII R 33/18) besprochen wird, die aber in der Antwort selbst nicht erwähnt wird.

     

    Eine Trefferliste gibt es im Bing-Chat nicht. Wenn man dieselbe Frage aber in der Bing-Suche eingibt und sich die Trefferliste anschaut, dann erkennt man: Es werden viel mehr Quellen angegeben, die auf den ersten Blick hohe Relevanz für die Beantwortung der Frage haben und aus dem Steuerumfeld (Steuerverlage, Kanzleien. Wirtschaftspresse) kommen. Die Seite isteshaltbar.de kommt erst auf Seite 2 der Trefferliste.

     

    Eben nutzten wir Bing mit ChatGPT. Mit einem kostenpflichtigen Nutzerkonto bei OpenAI kann man aber auch ChatGPT in Verbindung mit Bing nutzen. Hierfür meldet man sich bei https://chat.openai.com an und stellt die folgende Frage. „Kann bürgerliche Kleidung von der Einkommensteuer als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgesetzt werden. Beantworte die Frage, indem du im Internet recherchierst. Gib die für die Antwort benutzten Webseiten an.“ Der Zusatz ist nötig, damit ChatGPT 4.0 auch wirklich Bing einsetzt und die Frage nicht auf Basis seines gespeicherten „Wissens“ beantwortet.

     

    • Antwort von ChatGPT 4.0 mit Bing

    Nach einer gründlichen Recherche kann ich bestätigen, dass Aufwendungen für bürgerliche Kleidung in Deutschland grundsätzlich nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten von der Einkommensteuer abgesetzt werden können. Dieses Prinzip wurde durch das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) am 16. März 2022 (VIII R 33/18) bestätigt.1

     

    Dies liegt daran, dass Aufwendungen für bürgerliche Kleidung als unverzichtbare Ausgaben der Lebensführung angesehen werden und somit nach § 12 Nr. 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) grundsätzlich nicht abzugsfähig sind. Solche Aufwendungen werden nur dann als Betriebsausgaben berücksichtigt, wenn es sich um „typische Berufskleidung“ handelt, wie es § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 EStG definiert.2

     

    Weiterhin ist zu beachten, dass das Abzugsverbot des § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG bereits greift, wenn die private Nutzung eines Kleidungsstücks als bürgerliche Kleidung im Rahmen des Möglichen und Üblichen liegt, unabhängig davon, ob diese private Nutzung tatsächlich erfolgt.3 Alltagskleidung, die auch privat getragen werden kann, ist somit grundsätzlich nicht als Betriebsausgabe abziehbar.4

     

    Es gibt jedoch Situationen, in denen bestimmte Kleidungsstücke, wie ein schwarzer Anzug, in Ausnahmefällen als Berufskleidung betrachtet werden könnten. Dies hängt jedoch von spezifischen Umständen ab und ist nicht die Regel.5

     

    Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Aufwendungen für bürgerliche Kleidung in der Regel nicht steuerlich abgesetzt werden können, es sei denn, es handelt sich um spezifische Berufskleidung, die nach den Bestimmungen des EStG als solche anerkannt wird.

     

    1 bvwm.de, 2 haufe.de, 3 deubner-steuern.de, 4 haufe.de, 5haufe.de

     

    Es fällt auf, dass diese Antwort im Vergleich zur vorherigen Antwort stark um die BFH-Entscheidung vom 16.3.22 kreist. Im zweiten Absatz wird der Leitsatz der Entscheidung paraphrasiert. Bei den Haufe-Seiten handelt es sich übrigens jeweils um verschiedene Seiten.

    Die Probe aufs Exempel: Google mit BARD

    BARD von Google funktioniert ähnlich wie ChatGPT. Es ist ein von Google entwickelter KI-basierter Chatbot, der auf einem riesigen Datensatz aus Text und Code trainiert wurde. Er kann verschiedene Arten von Text generieren, Sprachen übersetzen, verschiedene Arten von kreativen Inhalten schreiben und auf Fragen antworten. Um Google BARD für die Websuche zu verwenden, geht man wie folgt vor: Man ruft https://bard.google.com auf und loggt sich mit dem Google-Konto ein. Nun sieht man eine ähnliche Oberfläche wie bei ChatGPT und kann den Prompt eingeben. Die Anweisung lautet: „Kann bürgerliche Kleidung von der Einkommensteuer als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgesetzt werden? Gib die Quellen für deine Antwort an.“ Denn: Direkte Quellen werden nicht angezeigt. Man muss schon BARD danach fragen.

     

    • Antwort von Google BARD

    Nein, bürgerliche Kleidung kann grundsätzlich nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben von der Einkommensteuer abgesetzt werden. Dies gilt auch dann, wenn die Kleidung ausschließlich bei der Berufsausübung benutzt wird.

     

    Als bürgerliche Kleidung gelten Kleidungsstücke, die auch im privaten Bereich getragen werden können. Dazu gehören beispielsweise Anzüge, Hemden, Hosen, Schuhe, Blusen, Röcke, Kleider und Schmuck.

     

    Kleidung ist grundsätzlich als Kosten der Lebensführung zu qualifizieren und damit nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzbar. Dies gilt auch dann, wenn die Kleidung durch die berufliche Tätigkeit einen höheren Verschleiß erfährt. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in mehreren Urteilen bestätigt. In einem Urteil aus dem Jahr 2022 (VIII R 33/18) entschied der BFH, dass ein Betriebsausgabenabzug für bürgerliche Kleidung auch dann ausscheidet, wenn diese bei der Berufsausübung vorgeschrieben oder erforderlich ist.

     

    Ausnahmen von dieser Regel bestehen nur für bestimmte Berufsgruppen, die eine besondere Berufskleidung tragen müssen. Dazu gehören beispielsweise Uniformen, Schutzkleidung oder die Amtstracht von Geistlichen.

     

    Quellen:

    • Haufe Finance Office Premium, Arbeitskleidung/1 Werbungskosten- und Betriebsausgabenabzug
    • Der BFH bestätigt: Aufwendungen für sog. bürgerliche Kleidung sind nicht als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten absetzbar
    • Lohnsteuer-kompakt, Arbeitsmittel: Schwarzer Anzug keine typische Berufskleidung
     

    Daneben besteht die Möglichkeit, mit einem Klick auf das Google-Symbol die Suche in der klassischen Google-Suche fortzusetzen. Die angegebenen Quellen sind nicht verlinkt, tauchen aber in der normalen Google-Suche auf. Die BFH-Entscheidung existiert und handelt vom Betriebsausgabenabzug für ausschließlich bei der Berufsausübung getragene bürgerliche Kleidung. Interessant ist, wie Google BARD die Entscheidung zusammenfasst:

     

    „In einem Urteil aus dem Jahr 2022 (VIII R 33/18) entschied der BFH, dass ein Betriebsausgabenabzug für bürgerliche Kleidung auch dann ausscheidet, wenn diese bei der Berufsausübung vorgeschrieben oder erforderlich ist.“

     

    Das Zitat geht auf eine Textstelle ‒ tief im Urteil (II. 2. Buchst b, Doppelbuchst. bb) ‒ zurück und betrifft eigentlich eine frühere Entscheidung: „Auch im Urteil in BFHE 179, 403, BStBl II 96, 202 hat der VI. Senat des BFH ausgeführt, dass durch die Anordnung des Arbeitgebers, z. B. im Umgang mit Kunden gehobene bürgerliche Kleidung zu tragen, diese Kleidung, obwohl deren Anschaffung mit einem Mehraufwand verbunden ist, nicht zur typischen Berufskleidung wird.“ Der Leitsatz der Entscheidung aus 2022 lautet hingegen: „Aufwendungen für bürgerliche Kleidung sind als unverzichtbare Aufwendungen der Lebensführung nach § 12 Nr. 1 S. 2 EStG grundsätzlich nicht abziehbar. Sie sind nur dann als Betriebsausgaben i. S. d. § 4 Abs. 4 EStG zu berücksichtigen, wenn es sich um „typische Berufskleidung“ nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 6 EStG handelt, die nicht auch zu privaten Anlässen getragen werden kann.“

    Vorläufiges Fazit

    Dieser Beitrag wurde im Dezember 2023 geschrieben. Da die Tech-Firmen fortwährend an den Sprachmodellen weiterarbeiten, ist es sehr wahrscheinlich, dass die Ergebnisse nicht reproduzierbar sind, wenn Sie diesen Beitrag lesen. Auch muss darauf hingewiesen werden, dass bei diesem kleinen Test Sprachmodelle, die mit Allerwelts-Inhalten trainiert wurden, auf Internet-Content angesetzt wurden. Noch wird der steuerliche Internet-Content vermutlich von RWS-Verlagen, Fachpresse sowie Veröffentlichungen von Finanzbehörden und -gerichten dominiert. Das aber kann sich ändern, wenn immer mehr (ungeprüfter) KI-generierter Content den Weg ins Netz findet. Damit steht und fällt natürlich langfristig die Qualität der Inhalte. Dies vorausgeschickt kann man aber sagen, dass alle drei Antworten bei dieser recht einfachen und wenig kontrovers diskutierten Frage noch recht gut den Kern getroffen haben. Als erster Entwurf für eine Meldung in einem Mandantenrundschreiben oder für die FAQ auf der Kanzleiseite taugen die Ergebnisse schon recht gut. Allerdings muss man einen guten Teil der Zeitersparnis bei der Erstellung nun in die Kontrolle stecken.

     

    Nichtsdestotrotz: Die KI-gestützte Websuche wird das Suchverhalten grundlegend ändern. Sie hat das Potenzial für eine wesentlich verbesserte Effizienz. Mit der fortschreitenden Verbesserung der KI-Technologien wird die Websuche in den kommenden Jahren noch intuitiver und nützlicher werden. Alle, die das Internet nutzen, und dazu gehören auch Steuerberater, tun gut daran, sich mit diesen Technologien vertraut zu machen und sie in ihre tägliche Praxis zu integrieren.

     

    • KI-Prototypen der DATEV

    Die DATEV macht drei Anwendungs-Prototypen zugänglich. Der erste ist die Basisversion eines Einspruchsgenerators, der anhand weniger Eingaben automatisch einen Einspruch gegen einen Steuerbescheid formuliert. Ein weiteres Projekt ist DATEV-GPT, also eine für die Anforderungen des Berufsstands spezifizierte Testversion von ChatGPT. Der dritte Prototyp ist ein intelligenter Assistent, der auf Basis weniger Eingaben Stellenausschreibungen erstellt.

     
    Quelle: Ausgabe 02 / 2024 | Seite 28 | ID 49756573

    Karrierechancen

    Zu TaxTalents