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  • · Fachbeitrag · Betriebliches Gesundheitsmanagement

    Mitarbeitergesundheit in der Kanzlei ist Managementaufgabe

    von Raymond N.R. Wilbois, Verhaltenstrainer, Telgte

    | Berufstätige verbringen einen großen Teil ihrer Zeit am Arbeitsplatz. Deshalb sollte das Arbeitsumfeld so gestaltet sein, dass es dem Erhalt der Gesundheit förderlich ist. So erklärt sich die Gesundheitsförderung zu einer Managementaufgabe und muss unter den fixierten Kanzleizielen erkennbar sein. Wer die Ursachen für gesundheitliche Probleme - einseitige Belastungen, Bewegungsmangel, Stress und oft auch psychosomatische Probleme - effektiv bekämpft, steigert sowohl die Leistungsfähigkeit als auch das Wohlbefinden seiner Mitarbeiter nachhaltig. |

    Gesundheitsvorsorge gehört zu Veränderungsnotwendigkeiten

    Sieht man sich die Aussagen auf den Internetseiten von Steuerberatungskanzleien an, so fehlen bei den Leitbildern fast durchweg entsprechende Hinweise auf das „Betriebliche Gesundheitsmanagement“ (BGM). Richtig angekommen - d.h. implementiert - ist das BGM in den wenigsten Steuerberatungskanzleien. Es herrscht die Meinung vor, das sei allenfalls etwas für große Unternehmen.

     

    Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) postuliert ihren Berufsträgern in der Schrift „Steuerberatung 2020“ die Veränderungsnotwendigkeiten sowie -möglichkeiten und Handlungsfelder für die Zukunft. Dabei wird als drittwichtigster Punkt die Personalgewinnung - damit einhergehend die Personalentwicklung und Mitarbeiterführung - noch vor dem „aktiven Marketing“ und den „Akquisitionsnotwendigkeiten“ genannt. Der Begriff „Gesundheitsmanagement“ findet sich hier als Empfehlung für eine mögliche Übernahme in die Kanzleileitlinien oder Imageaussagen: „Wir betreiben ein aktives Gesundheitsmanagement für unsere Mitarbeiter (der gesunde Mitarbeiter steht im Vordergrund)“. Die Schrift „Steuerberatung 2020“ der BStBK finden Sie hier: bit.ly/1IAz5U1.

    Warum überhaupt ein BGM?

    Die Effekte nach der Einführung eines BGM kommen besonders kleineren Kanzleien mit geringer Mitarbeiterzahl zugute. So verringert sich der Krankenstand, die Arbeitsleistung wird auf dem notwendigen Niveau gehalten oder steigt sogar an und die Fluktuation aufgrund ungünstiger Arbeitsbedingungen kann gesenkt werden. Bei den Mitarbeitern verringern sich gesundheitliche Beschwerden, weil das Wohlbefinden gesteigert wird.

     

    Unter den ca. 53.650 Steuerberatungskanzleien in der Bundesrepublik befinden sich statistisch ungefähr 70 % Einzelkanzleien mit durchschnittlich fünf Mitarbeitern. Insofern ist gerade die Einzelkanzlei bei Krankheitsfehlzeiten sehr auffällig und darunter leidet das Team innerhalb der Ablauforganisation. Aber auch die Sozietäten (13,4 %) und StB-Gesellschaften (16,5 %) mit jeweils durchschnittlich 23 Mitarbeitern dürften das Thema BGM nicht anders bewerten. Die Implementierung eines BGM hat sogar eine Vorbildfunktion für Mandanten. Oft werden in Mandantengesprächen auch interne personelle Probleme erörtert. Hier schafft ein Hinweis des Kanzleiinhabers auf das eigene BGM ein positives Image.

     

    Einen weiteren Ansporn liefert das Ergebnis einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Forsa, die vom bso Verband Büro-, Sitz- und Objektmöbel e.V. in Auftrag gegeben wurde. Ein Drittel aller Beschäftigten im Bürobereich habe weder einen geeigneten Bürostuhl noch einen Schreibtisch, der angemessene Voraussetzungen für gelegentliches Arbeiten im Stehen bietet. So gibt der Fachverband auch an, dass Bewegungsmangel nach Auffassung der Arbeitsmediziner die größte Gefahr bei der Büroarbeit darstellt. Muskel-Skelett-Erkrankungen sowie Beeinträchtigungen des Herz-Kreislauf-Systems und ein erhöhtes Diabetesrisiko würden zu den Auswirkungen zählen. Ausreichende Bewegung und regelmäßige Unterbrechungen der Arbeit seien wirksame Gegenmaßnahmen.

    Umsetzung eines BGM

    Erst das Wissen, welche Felder zum BGM gehören, und die Bereitschaft der Mitarbeiter, ein BGM anzunehmen sowie es aktiv leben zu wollen, führen im Regelfall zu einem Konzept. Freiberufliche Betriebliche Gesundheitsmanager (beispielsweise über die IHK ausgebildet) können bei einer Konzeptgestaltung nicht nur anfänglich unterstützen, sondern dauerhaft begleiten und evaluieren. In einem BGM-Konzept ist es möglich, dass Kooperationspartner sich in einzelnen Sparten auch finanziell angemessen beteiligen.

     

    • Beispiel: Rahmenbedingungen und Aktionsfelder eines BGM-Konzepts
    • Motivationsveranstaltung für Kanzleimitarbeiter
    • Festlegung/Mitarbeitervereinbarung zum Thema „Gesundheit“
    • Strukturen entwickeln, z.B. Gesundheitsbeauftragter in der Kanzlei oder Arbeitskreis mit dem Betrieblichen Gesundheitsmanager (auch als Ideengeber, Ideensammler)
    • Zeitvorgaben für Maßnahmen
    • Budgetentwicklung - auch in Verbindung mit Kooperationspartnern wie Krankenkassen oder anderen Gesundheitsdienstleistern
    • Führungskräftebeteiligung/Verantwortlichkeiten organisieren
    • Evaluation
    • Zielvereinbarungen aller Akteure
    • BGM mit Bildungsmaßnahmen verknüpfen:
      • Allgemeine Fachvorträge zum BGM ggf. auch als Mandantenveranstaltung
      • Ernährungsberatung/Ernährungsprogramme
      • Bürocheck/Arbeitsplatz/Bestuhlung
      • Ergonomische Maßnahmen/Bewegungsförderung/Bewegung im Büro
      • Stressprävention/Stressbewältigung
      • Suchtprävention/Suchtbewältigung
      • Gesunde Führung z.B. über Workshops, Themen: Persönlichkeitstraining, Konfliktbelastung am Arbeitsplatz, Mitarbeitermotivation, Mobbingprävention etc.
     
    Quelle: Ausgabe 02 / 2016 | Seite 22 | ID 43780374

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