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  • 16.02.2017 · Fachbeitrag · Außenprüfung

    Weiter Ermessensspielraum bei Anforderung streitiger Unterlagen durch die Finanzbehörde

    | Das FA darf im Rahmen einer Außenprüfung die Vorlage von solchen Unterlagen verlangen, die für die Besteuerung der Steuerpflichtigen und/oder von Subunternehmern benötigt werden. Der Behörde steht dabei ein weiter Ermessensspielraum zu (FG Düsseldorf 10.6.16, 1 K 467/15 AO, Urteil unter dejure.org ). |

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