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  • 25.09.2026 · Fachbeitrag · Verschwiegenheitspflicht

    Welche Angaben müssen Berufsträger in der Vermögensauskunft machen?

    Ein als Rechtsanwalt tätiger Steuerpflichtiger muss in einer Vermögensauskunft (§ 284 AO) Namen und Anschriften seiner Mandanten und die Höhe der jeweils noch offenen Forderungen angeben; er kann sich nicht auf Auskunftsverweigerungsrechte berufen (FG Münster 17.2.26, 14 V 232/26 AO).