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  • 01.07.2019 · Fachbeitrag · Steuerberaterhaftung

    Haftung des Steuerberaters für konkrete Anlageempfehlung

    | Der steuerliche Berater handelt seinem Mandanten gegenüber pflichtwidrig, wenn er diesen zu einem Vertragsschluss mit einem Dritten veranlasst, ohne zu offenbaren, dass für ihn wirtschaftliche Vorteile mit einem solchen Vertragsschluss verbunden sind. Dies folgt aus den jeden Steuerberater treffenden Aufklärungs- und Beratungspflichten (BGH 6.12.18, IX ZR 176/16, Urteil). |

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