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  • · Fachbeitrag · Haftung

    Wer haftet dem Arbeitnehmer für Schaden aus der mangelhaften Steuerberatung des Arbeitgebers?

    | Der die Lohnbuchhaltung eines Unternehmens führende Steuerberater hat nicht automatisch für die steuerlichen Vermögensinteressen sämtlicher Arbeitnehmer einzustehen. Eine derartige Erweiterung der Haftung ist unzumutbar, weil sie die Haftung des betroffenen Steuerberaters in unabsehbarer Weise ausweiten würde (OLG Frankfurt am Main, 14.9.17, 8 U 240/16). |

     

    Der Arbeitnehmer machte einen Schaden im Zusammenhang mit der lohnsteuerlichen Beratung seines schweizerischen Arbeitgebers durch eine deutsche Steuerberatungsgesellschaft geltend. Der Arbeitnehmer stützte seinen Anspruch auf die Auffassung, er sei in die Schutzwirkung des Vertrags zwischen Steuerberatungsgesellschaft und Arbeitgeber einbezogen. Das Gericht verneinte das. Der Arbeitnehmer könne seine steuerlichen Interessen problemlos durch die Beauftragung eines eigenen Steuerberaters absichern.

    Quelle: ID 45858451

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