18.08.2022 · Fachbeitrag · Honorarregress
Dienst ist Dienst und Schnaps ist Schnaps – und das aus gutem Grund
| Weil die vormals befreundeten Parteien nie eine klare Grenze gezogen hatten, wo die Gefälligkeit aufhört und die entgeltliche Leistung beginnt, musste das AG Bad Oeynhausen (26.6.20, 24 C 868/19) seine schuldrechtlichen Grundkenntnisse reaktivieren, um zu klären, ob dem Steuerberater ein Honoraranspruch für unstrittig beauftragte und erbrachte Leistungen zusteht. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses KP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 14,20 € mtl.
Tagespass
einmalig 8 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig