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  • · Fachbeitrag · Finanzgerichtliche Verfahren

    Bescheidänderung während eines finanzgerichtlichen Verfahrens

    von Dipl.-Finw. Walter Jost, Rehlingen-Siersburg

    | Auch während eines finanzgerichtlichen Verfahrens kann die beklagte Behörde einen (Änderungs-)Bescheid erlassen. Dieser kann Änderungen enthalten, die die strittigen Punkte des laufenden Verfahrens berühren oder aber neue steuerliche Tatbestände außerhalb des Verfahrens betreffen. Welche verfahrensrechtlichen Auswirkungen aber zieht ein solcher Bescheid nach sich? Wirkt sich eine solche Änderung auf den Streitwert aus und müssen Sie Ihren Mandanten gegebenenfalls neu beraten? |

    Rechtliche Konsequenz

    Wird der angefochtene Verwaltungsakt nach Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung geändert oder ersetzt, so wird der neue Verwaltungsakt Gegenstand des Verfahrens. Ein Einspruch gegen den neuen Verwaltungsakt ist insoweit ausgeschlossen (§ 68 FGO). Bereits entstandene Gerichtskosten bleiben allein durch die Änderung des angefochtenen Bescheids unberührt, können sich aber erhöhen, wenn Sie die Klage erweitern. Neu entstehende Gebühren (z.B. Terminsgebühr nach VV-Nr. 3202 RVG bei der Kostenfestsetzung) richten sich hingegen dann nach dem geänderten Streitwert.

    Bescheidänderung zugunsten Ihres Mandanten

    Ändert die beklagte Behörde den Bescheid zugunsten Ihres Mandanten, stellt sich die Frage, wie Sie auf einen solchen Bescheid reagieren können und welche Auswirkungen dieser Änderungsbescheid auf den Streitwert sowie gegebenenfalls auf die Kostenquote hat. Dabei kann es zu den folgenden Konstellationen kommen.

        

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