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  • 21.01.2016 · Fachbeitrag · Bundesverwaltungsgericht

    Säumniszuschläge für Beitragsbescheid entfallen rückwirkend

    Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 20.01.16 entschieden, dass Säumniszuschläge und Nebenkosten (Mahnkosten, Pfändungsgebühren, Auslagen) für einen Abgabenbescheid rückwirkend entfallen, wenn das Verwaltungsgericht vorläufigen Rechtsschutz gegen den Abgabenbescheid gewährt.