14.02.2019 · Fachbeitrag · Berufspflichten
Die Handakte, die Rechenschaftspflicht des Beraters und die Herausgaberechte des Mandanten
| Bei nahezu jedem Mandanten wird der Berufsangehörige eine Handakte führen, welche die internen Kontakte mit dem Klienten dokumentiert. Unter bestimmten Umständen hat der Mandant Anspruch auf deren Übergabe bzw. auf Auskunft aus diesen Unterlagen. |