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  • · Fachbeitrag · Verschwiegenheit

    Der Schutz für Hinweisgeber (Whistleblower) könnte das Berufsgeheimnis aushebeln

    | DStV und BStBK unterstützen das politische Anliegen, Hinweisgebern einen gesetzlichen Schutz vor Diskriminierung und unverhältnismäßiger Sanktionierung zu gewähren. Sie halten es dabei aber für zwingend erforderlich, dass die gesetzlich verankerte Verschwiegenheitspflicht der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer nicht außer Acht gelassen wird. |

     

    DStV und BStBK sprechen sich daher ausdrücklich dafür aus, die rechtsberatenden Berufe im Rahmen der Whistleblower-Richtlinie (COM(2018) 218 final) einheitlich zu behandeln. Zwar hat der Rat der EU in seiner generellen Ausrichtung den Schutz des Berufsgeheimnisses in den Richtlinientext aufgenommen, dabei aber wohl nur das anwaltliche Berufsgeheimnis im Blick gehabt (DStV, 21.2.19).

     

    Die Bundesregierung hat in den Ratsarbeitsgruppen und nunmehr im Trilog seit langem die Position vertreten, dass der Schutz der beruflichen Verschwiegenheitspflichten auf u. a. Steuerberater und Wirtschaftsprüfer erstreckt werden muss. Sie steht damit allerdings im Rat der EU praktisch isoliert da. Ein Grund dafür mag sein, dass viele EU-Mitgliedstaaten einen regulierten Steuerberaterberuf mit Berufsgeheimnisregelungen nicht kennen. Die EU-Kommission, diverse Mitgliedstaaten (u. a. Frankreich) und das Europaparlament haben sich ausdrücklich gegen das deutsche Anliegen ausgesprochen.

    Quelle: ID 45767632

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