· Nachricht · Verfahrensrecht
Nachweis einer Rechtsbehelfsbelehrung
| Zum Nachweis einer korrekten Rechtsbehelfsbelehrung reicht es nicht, dass das von der Behörde eingeschaltete Druckzentrum die entsprechenden DIN-Normen erfüllt oder über Maßnahmen zur Qualitätssicherung verfügt. Menschliches wie technisches Versagen ist trotz Einhaltung von Normen und Qualitätssicherung bei manuell entnommenen Schriftstücken denkbar. |
Fundstelle
Quelle: ID 42623362