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  • · Fachbeitrag · Steuerversicherung ‒ Tax Liability Insurance

    Die Steuerversicherung (Tax Liability Insurance) als Alternative zur verbindlichen Auskunft

    von Dr. iur. Andreas Wolfgang Wiedemann, Neustadt, www.drwfinancial.de/

    | Um keine unangenehme Überraschung zu erleben, wird häufig eine verbindliche Auskunft beantragt. Die FÄ sehen sich mit einer Vielzahl solcher Anträge konfrontiert, und mittlerweile ist die Auskunft auch nicht mehr kostenlos. Die Gebühren können je nach Gegenstandswert im hohen fünfstelligen Bereich liegen, selbst wenn die Auskunft aus formalen Gründen abgelehnt wird. Eine Alternative ist die Steuerversicherung. Gängig ist sie z. B. bei M&A-Transaktionen, Management Equity Plänen, Auflösung von Fondsstrukturen, Verrechnungspreisrisiken, Sanierungsgewinnen und selbst bei laufenden Betriebsprüfungen. |

     

    Die Steuerversicherung bietet gegenüber der verbindlichen Auskunft einige Vorteile:

     

    • Steuerversicherungen sind schnell: Die Flut der Anträge auf eine verbindliche Auskunft und die Komplexität der Fragestellungen bringt eine lange Bearbeitungszeit mit sich. Es können Monate vergehen, bis man eine verbindliche Auskunft in den Händen hält oder der Antrag gar abgelehnt wird. Bei der Steuerversicherung erhält der Mandant innerhalb weniger Tage ein unverbindliches Angebot. Bis zu einer Police dauert es in der Regel um die drei Wochen.

     

    • Steuerversicherungen sind flexibel: Die verbindliche Auskunft ist starr. Wer sie beantragen möchte, darf mit der Umsetzung der evtl. steuerschädlichen Maßnahme noch nicht begonnen haben. Idealerweise wartet man dies auch bei der Steuerversicherung ab, allerdings ist auch eine spätere Beantragung dieser Versicherung möglich. Eine Steuerversicherung kann z. B. sogar noch nach erfolgter Umstrukturierung abgeschlossen werden.

     

    • Steuerversicherungen sind vertraulich: Anders als bei der Beantragung einer verbindlichen Auskunft, bei der die Finanzverwaltung über das mögliche steuerliche Risiko informiert wird, bleiben bei der Steuerversicherung die steuerlich relevanten Sachverhalte geheim. Zusätzlich erhält der Steuerpflichtige bereits mit Erstellung des unverbindlichen Angebots gewissermaßen eine kostenlose Zweitmeinung zum Steuerrisiko.

     

    Und selbst wenn eine Steuerversicherung nicht infrage kommen sollte, kann man immer noch den Weg der verbindlichen Auskunft gehen.

     

    PRAXISTIPP | Da der Bedarf nach Steuerversicherungen jedes Jahr quasi exponentiell wächst, stehen mittlerweile rund ein Dutzend Versicherer und Assekuradeure zur Verfügung. Es ist davon auszugehen, dass weitere Marktteilnehmer eintreten werden. Bereits heute ist die Steuerversicherung aus dem Werkzeugkasten des versierten steuerlichen Beraters nicht mehr wegzudenken.

     

    Quelle: ID 47487741

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