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  • · Fachbeitrag · Mustervertrag

    Beschäftigung eines Steuerberaters als freien Mitarbeiter

    von Rechtsanwalt Jürgen Gemmer, Fachanwalt für Steuerrecht, Magdeburg

    | Freie Mitarbeiterverträge kommen in der Wirtschaft zurzeit in allen Zweigen vor. Dies gilt auch im Bereich der steuerberatenden Berufe. Das folgende Vertragsformular (hier nur ein Auszug - vollständig abrufbar im Online Bereich unter www.iww.de ) wurde mit größter Sorgfalt erstellt, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es ist als Checkliste mit Formulierungshilfen zu verstehen und soll nur eine Anregung bieten, wie die typische Interessenlage zwischen den Parteien sachgerecht ausgeglichen werden kann. Soweit erforderlich, werden im Anschluss an das Vertragsmuster Hinweise zu einzelnen Regelungen gegeben. |

     

    Checkliste / Auszug aus dem Vertrag über freie Mitarbeit

    Zwischen .......................

    (Name und Adresse des Auftraggebers)

    (ggf.: vertreten durch ......)

    - nachfolgend „Auftraggeber“ genannt -

    und Herrn/Frau .......................

    wohnhaft .......................

    - nachfolgend „Auftragnehmer/-in“ genannt -

    wird Folgendes vereinbart:

    § 1 Tätigkeit

    1. Der Auftragnehmer wird ab dem ... für den Auftraggeber tätig. Durch ein jeweiliges Auftragsschreiben werden die anfallenden Aufgaben einschließlich Zeitrahmen vereinbart. Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung als selbstständiger Unternehmer. Eine Befugnis zur rechtsgeschäftlichen Vertretung des Auftraggebers besteht nicht. Der Auftragnehmer führt die Aufträge in eigener Verantwortung durch. Dabei hat er die Interessen des Auftraggebers zu wahren. Er unterliegt keinem Weisungs- und Direktionsrecht. Jedoch sind fachliche Vorgaben zu beachten. Zu den Aufgaben zählen insbesondere: ...

    2. Der Auftragnehmer ist an keinerlei Vorgaben zum Arbeitsort oder Arbeitszeit gebunden. Aufgabenbezogene Zeitvorgaben des Auftraggebers sind einzuhalten, soweit diese zur ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung erforderlich sind.

    3. Der Auftragnehmer ist ferner berechtigt, Aufträge des Auftraggebers ohne Angaben von Gründen abzulehnen. Soll ein Auftrag nicht übernommen werden, so ist die Ablehnung innerhalb einer Frist von fünf Arbeitstagen ab Auftragsübermittlung mitzuteilen.

    4. Gegenüber den Angestellten des Auftraggebers hat der Auftragnehmer keine Weisungsbefugnis.

    § 2 Leistungserbringung

    1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Arbeitsleistung höchstpersönlich zu erbringen. Die Hinzuziehung eigener Mitarbeiter oder die Vergabe von Unteraufträgen bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers.

    2. Der Auftragnehmer übt seine Tätigkeit in seinen eigenen Räumlichkeiten aus. Soweit in Einzelfällen eine betriebliche Anwesenheit erforderlich wird, stellt der Auftraggeber nach jeweiliger vorheriger Absprache die entsprechenden betrieblichen Einrichtungen zur Verfügung. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle zur Ausübung seiner Tätigkeiten erforderlichen Informationen, Hilfsmittel und Unterlagen zur Verfügung, insbesondere ...

    3. Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Information, sofern sich bei der Vertragsdurchführung Abwicklungsschwierigkeiten oder aber vorhersehbare Zeitverzögerungen ergeben sollten.

    § 3 Vergütung

    1. Als Vergütung wird ein Stundenhonorar von ... EUR zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer vereinbart. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, jeweils bis zum 10. des Folgemonats eine spezifizierte Abrechnung in Form einer Rechnung zu erstellen.

    2. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, zusätzlich geleistete Arbeitsstunden innerhalb von ... Wochen/Monaten nach Anfall abzurechnen. Bei Überschreitung dieser Frist gelten die Ansprüche als verwirkt.

    3. Das Honorar wird jeweils am Monatsende fällig. Die Auszahlung erfolgt unbar.

    4. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der Zusammenarbeit ein Konto benennen, auf das das Honorar angewiesen werden kann.

    § 4 Krankheit, Arbeitsverhinderung und Urlaub

    1. Dem Auftragnehmer steht ein Vergütungsanspruch nicht zu, wenn er infolge Krankheit oder sonstiger Arbeitsverhinderung an der Leistung der Dienste verhindert ist. Im Falle der Erkrankung oder Dienstverhinderung hat der Auftragnehmer die Verhinderung unverzüglich anzugeben. Während der Betriebsferien des Auftraggebers sind von ihm keine Dienste zu erbringen.

    2. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Urlaub. ...

    Beachten Sie | Das vorliegende Formular entbindet den Verwender nicht von der sorgfältigen eigenverantwortlichen Prüfung. Der Mustervertrag ist nur ein Vorschlag für eine mögliche Regelung. Viele Festlegungen sind frei vereinbar. Der Verwender kann auch andere Formulierungen wählen. Vor einer Übernahme des unveränderten Inhalts muss daher im eigenen Interesse genau überlegt werden, ob und in welchen Teilen gegebenenfalls eine Anpassung an die konkret zu regelnde Situation und die Rechtsentwicklung erforderlich ist. Auf diesen Vorgang haben Verlag und Autor natürlich keinen Einfluss und können daher für die Auswirkungen auf die Rechtsposition der Parteien keine Haftung übernehmen. Auch die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist grundsätzlich ausgeschlossen. Falls ein maßgeschneiderter Vertrag benötigt wird, sollte sich der Verwender durch einen Rechtsanwalt seines Vertrauens beraten lassen.

     

    Weiterführender Hinweis

    • Den vollständigen Vertrag können Sie sich im Online-Service myIWW unter www.iww.de jederzeit kostenfrei herunterladen.
    Quelle: Ausgabe 03 / 2012 | Seite 57 | ID 31639330

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