20.01.2014 · Fachbeitrag · Honorarsicherung
Kein Zurückbehaltungsrecht bei geringfügigen Forderungen
Die Zurückbehaltung der Handakten ist regelmäßig treuwidrig, wenn der Steuerberater hinsichtlich der Erfüllung seines Honoraranspruchs ausreichend gesichert oder wenn die offene Honorarforderung unverhältnismäßig gering ist (KG Berlin 29.10.13, 26a U 88/13, Urteil unter www.dejure.org ).
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses KP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,60 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig