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  • 20.01.2014 · Fachbeitrag · Honorarsicherung

    Kein Zurückbehaltungsrecht bei geringfügigen Forderungen

    Die Zurückbehaltung der Handakten ist regelmäßig treuwidrig, wenn der Steuerberater hinsichtlich der Erfüllung seines Honoraranspruchs ausreichend gesichert oder wenn die offene Honorarforderung unverhältnismäßig gering ist (KG Berlin 29.10.13, 26a U 88/13, Urteil unter www.dejure.org ).