20.12.2018 · Fachbeitrag · Herausgabepflicht der Handakte
Verweigerung der Herausgabe von Handakten wegen Geheimhaltungsinteressen Dritter
| Wird die Herausgabe der Handakte mit Rücksicht auf Geheimhaltungsinteressen sonstiger Mandanten verweigert,müssen die Gründe so detailliert dargelegt werden, dass dem Richter ein Urteil über den Weigerungsgrund möglich ist (BGH 17.5.18, IX ZR 243/17) |
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