17.06.2026 · Urteilsbesprechung · Elektronischer Rechtsverkehr
Nutzungspflicht des beSt in eigener Sache
Das FG Düsseldorf hat die Klage eines Steuerberaters gegen einen Feststellungsbescheid als unzulässig verworfen, weil sie nicht über das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) erhoben wurde. Eine Wiedereinsetzung in die Klagefrist lehnte der Senat ab, da der Berufsträger trotz Hinweises des Gerichts nicht rechtzeitig elektronisch Klage erhoben hatte (FG Düsseldorf 31.3.26, 10 K 71/26 F).
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