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  • · Nachricht · Elektronischer Rechtsverkehr

    Berufsträger muss die Ausgangspost in seinem elektronischen Postfach selbst prüfen

    | Bei der Signierung eines ein Rechtsmittel oder eine Rechtsmittelbegründung enthaltenden fristwahrenden elektronischen Dokuments gehört es zu den nicht auf das Büropersonal übertragbaren Pflichten eines Rechtsanwalts, das zu signierende Dokument zuvor selbst sorgfältig auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen (BGH 8.3.22, VI ZB 78/21). |

     

    Was war passiert? Ein elektronisches Dokument (hier: Berufungsbegründung) war unvollständig übermittelt worden, ohne dass dies der Rechtsanwältin aufgefallen war. Sie hatte zwar die erste Fassung des Dokuments gesehen, aber noch Änderungen veranlasst. In der geänderten Fassung fehlten dann aber einige Seiten, was ihr nicht aufgefallen war. Grund war, dass beim zweiten Mal bei der Umwandlung in das PDF-Format nur eine Seite des Word-Dokuments umgewandelt worden war. Die Rechtsanwältin hätte aber auch beim zweiten Mal vor dem Signieren die Richtigkeit und Vollständigkeit des elektronischen Dokuments übrerprüfen müssen. Dass sie das nicht getan hat, kam einer stets schuldhaften Blankounterzeichnung gleich.

     

    Berufsträger müssen also bei Versand über ein elektronisches Postfach (beA, beSt) die Richtigkeit und Vollständigkeit vor dem Signieren jedes Mal selbst prüfen. Diese Aufgabe kann nicht delegiert werden.

     

    • Alles Wichtige zum beSt und zur Steuerberaterplattform

    Zum 1.1.23 kommt das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt). Alle Berufsangehörigen sind ausnahmslos gesetzlich dazu verpflichtet, sich zu registrieren, das Postfach technisch einzurichten und es aktiv und passiv zu nutzen.

     

    Der IWW Informationsdiensts KP Kanzleiführung professionell informiert regelmäßig in den kommenden Monaten über alle wichtigen Neuerungen:

     

    • Digitale Kanzleiprozesse ‒ Mit dem beSt von der analogen zur digitalen Unterschriftenmappe (KP 22, 164)
    • Alles Wichtige, damit Sie am 1.1.23 mit dem beSt sofort durchstarten können (KP 22, 149)
    • Die Steuerberaterplattform auf der Zielgeraden ‒ Interview mit BStBK-Geschäftsführerin Claudia Kalina-Kerschbaum (KP 22, 146)
    • Digitalisierung des Berufsstands: Steuerberaterplattform und beS ‒ Das kommt auf die Beraterschaft zu (Derlath, KP-Beitrag vom 9.8.22)
     
    Quelle: ID 48194303

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